Frauen im DGB Berlin-Brandenburg
Wir, die Frauen im Deutschen Gewerkschaftsbund, sind viele.
Bei uns engagieren sich die Facharbeiterin in der Automobilindustrie ebenso wie die Altenpflegerin, die Berufseinsteigerin und die, die schon bald in Rente geht. Wir setzen uns ein für Frauen, die Familienpflichten schultern. Wir streiten für die Rechte von Frauen, die viel zu wenig verdienen und unsichere Arbeitsverträge haben. Und wir setzen uns für Frauen ein, die ausgegrenzt werden, weil sie zum Beispiel behindert sind oder wegen ihrer Herkunft diskriminiert werden.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund ist die gemeinsame Stimme aller Gewerkschaften mit ihren Tausenden Berufen gegenüber der Politik. Als DGB Frauen fordern wir eine moderne Frauen- und Familienpolitik. Unser Ziel ist eine echte Gleichstellung von Frauen und Männern, so wie sie im Grundgesetz verankert ist. Im Bezirksfrauenausschuss des DGB Berlin-Brandenburg entwickeln Vertreterinnen der acht Mitgliedsgewerkschaften gemeinsam Ideen und Strategien, um unsere Ziele zu erreichen.
Unsere Forderungen als DGB
Wir fordern für ein gleichberechtigtes Leben von Männern und Frauen:
- Gleichberechtigte Teilhabe
im Erwerbsleben, in der Wirtschaft, in Gesellschaft und Politik – das steht auch in der DGB-Satzung, der Grundlage für unser Handeln. Darüber hinaus ist es unser Ziel, die Gleichberechtigung nach Artikel 3 des Grundgesetzes zu verwirklichen. - Wirtschaftliche Unabhängigkeit
Unser wichtigstes Leitbild ist, dass Frauen finanziell unabhängig sind und ihr Leben selbstbestimmt führen können. Wer selbstbestimmt leben will, muss es sich leisten können. Frauen brauchen finanzielle Sicherheit! Miete, Aus- und Weiterbildung, Familie, Freizeit: Frauen müssen genug verdienen, um ihre Existenz eigenständig zu sichern und im Notfall auch ihre Kinder versorgen zu können. Das gelingt durch starke Tarifverträge und eine Aufwertung von Berufen, in denen besonders viele Frauen arbeiten. - Arbeitszeiten, die zum Leben passen
brauchen Frauen und Männer damit sie die gleichen Möglichkeiten haben , Erwerbstätigkeit und Verantwortung für Familie und Hausarbeit zu übernehmen. - Faire Verteilung von Sorgearbeit
Wir wollen, dass Sorgearbeit – also sich um andere Menschen zu kümmern und den Haushalt zu stemmen – fair verteilt und die Partnerschaftlichkeit in Beziehungen gestärkt wird. Wichtig hierfür sind gute Rahmenbedingungen für Familien, zum Beispiel durch gute und zuverlässige Betreuungsangebote für Kinder und Pflegebedürftige. - Die Lohnlücke schließen
Frauen verdienen im Schnitt weniger als Männer. Gewerkschaften setzen sich dafür ein, dass diese Lohnlücke geschlossen wird. Betriebe und Verwaltungen sollen sind zum Beispiel verpflichtet werden, ihre Bezahlungspraxis regelmäßig zu überprüfen, damit Kolleg*innen nicht benachteiligt werden. - Bildung und Berufsorientierung von Klischees befreien
Mädchen wie Jungen sollten sich frei und unbeeinflusst für einen Beruf entscheiden können. Bildung und Berufsorientierung müssen deshalb von stereotypen Rollenbildern befreit werden. - Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen.
Als Gewerkschaftsfrauen fordern wir, dass Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden. Auf Landesebene muss eine flächendeckende medizinische Versorgung und der Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sichergestellt werden. - Wirksame Maßnahmen gegen Sexismus und Gewalt am Arbeitsplatz.
Dafür muss die Prävention von Gewalt und sexueller Belästigung im Sinne des ILO Übereinkommens 190 stärker in den Arbeits- und Gesundheitsschutz verankert werden. - Geschlechtergerechte Transformation der Arbeitswelt.
Die Arbeitswelt ist im Wandel – durch Digitalisierung, KI und Energiewende. Wir fordern gleiche Weiterbildungschancen für Männer und Frauen ohne Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten. - Gleichstellungscheck für alle politischen Vorhaben,
damit sie den unterschiedlichen Lebenswirklichkeiten von Frauen und Männern gerecht werden und die Gleichstellung voranbringen.
Schutz vor häuslicher Gewalt
Für viele Frauen ist das eigene Zuhause kein sicherer Ort. Jede dritte Frau in Deutschland ist in ihrem Leben mindestens einmal von Gewalt betroffen. Seit Jahren fordert der DGB die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention und macht sich für Prävention und den Schutz von Betroffenen stark – auch in Berlin und Brandenburg.
Das Anfang 2025 beschlossene Gewalthilfegesetz ist ein wichtiger Schritt, um die Situation von Frauen zu verbessern. Jetzt kommt es auf die Umsetzung an! Ab dem 1. Januar 2027 müssen die Bundesländer laut Gesetz ein flächendeckendes Netz an Schutz- und Beratungsangeboten zur Verfügung stellen. Davon sind wir in Berlin und Brandenburg noch entfernt. Die Landesregierungen sind daher gefordert, die Schutz- und Beratungsangeboten für gewaltbetroffene Frauen auszubauen.
Schutz vor Belästigung am Arbeitsplatz
Mit der #MeToo-Debatte ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz stärker in den Fokus gerückt.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist schwerwiegend: Sie kann das Betriebsklima vergiften und betroffene Beschäftigte krank machen Ein großer Erfolg der Gewerkschaften war die Verabschiedung der ILO Konvention 190 im Jahr 2019: Mit der Konvention existiert nun endlich ein internationales Überein kommen, das verbindliche Mindeststandards regelt und Grenzen setzt, um Beschäftigte vor Gewalt und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu schützen.
Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vorzugehen (§ 12ff. AGG). Sie müssen vorbeugende Maßnahmen treffen, ihre Beschäftigten schulen, im Fall einer sexuellen Belästigung die geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen gegenüber belästigenden Beschäftigten ergreifen. Hierfür muss jeder Arbeitgeber, unabhängig von der Größe, muss eine betriebliche Beschwerdestelle für Betroffene von Diskriminierung und sexueller Belästigung einrichten und bekannt machen.
Als DGB fordern wir darüber hinaus, den Schutz vor sexualisierter Gewalt und Belästigung stärker in den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu intergieren und Arbeitgeber über ihre Verpflichtungen aufzuklären.
Was ist der Bezirksfrauenausschuss?
Eine starke Stimme des DGB und der Mitgliedsgewerkschaften für die Interessen von Frauen
Im Bezirksfrauenausschuss des DGB beraten die Vertreterinnen der acht Gewerkschaften und der DGB-Regionen über die Eckpunkte der gewerkschaftlichen Frauenpolitik in Berlin und Brandenburg.
Gemeinsam setzen wir uns für die Interessen von Frauen in Wirtschaft und Gesellschaft ein.
Die Vorsitzende ist Maika Kaindl-Wohlrab (GdP) und stellvertretende Vorsitzende ist Tugba Scherfner (GEW).
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Geschäftsbericht Bezirksfrauenausschuss 2021-2025 Im Geschäftsbericht des Bezirksfrauenausschuss findet ihr einen umfangreichen Überblick über die Gleichstellungspolitische Arbeit des DGB Berlin-Brandenburg der vergangenen vier Jahre, darunter Einblicke in unserer politisches und gesellschaftliches Engagement, Berichte über unsere Fachveranstaltungen und Rückblicke zu den Internationalen Frauentagen. 3 MB Download PDF
Ansprechpartnerinnen
Anna-Katharina Dietrich
Abteilungsleitung
Frauen und Gleichstellungspolitik und Arbeitsmarkt- und Strukturpolitik
Samantha Hanke
Assistentin
Frauen und -Gleichstellungspolitik sowie allgemeine Verwaltung
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