Mehrere zehntausend Menschen demonstrieren in Berlin & Brandenburg am Tag der Arbeit
„Erst unsere Jobs, dann eure Profite!“
Pressemitteilung01. Mai 2026
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Weil gleiche Rechte nicht von selbst entstehen.
Frauen verdienen oft weniger, übernehmen mehr Sorgearbeit und stoßen im Beruf häufiger auf Hürden. Gleichzeitig erleben viele Beschäftigte Benachteiligung, weil Strukturen ungerecht sind – nicht weil Leistung fehlt. Wir setzen uns ein für die Gleichstellung aller Frauen in Wirtschaft, Gesellschaft und Politik.
Dazu gehören zum Beispiel:
Gleichstellung ist deshalb nicht nur Frauenpolitik. Sie ist eine Frage von Guter Arbeit, Demokratie und sozialer Gerechtigkeit.
In beiden Ländern ist Gleichstellung im Arbeitsleben noch längst nicht erreicht. Frauen arbeiten häufiger in schlechter bezahlten Berufen, öfter in Teilzeit und tragen weiterhin einen größeren Teil der Sorgearbeit. Das wirkt sich auf Einkommen, Karrierewege und spätere Renten aus.
Hinzu kommt: Ungleichheit bleibt oft unsichtbar, wenn Daten fehlen oder nicht genutzt werden. Gerade am Arbeitsmarkt gilt: Nur wer erkennt, wo Benachteiligung entsteht, kann gezielt gegensteuern. Deshalb braucht es eine Politik, die Unterschiede nicht verwaltet, sondern abbaut.
Gleichstellung braucht verbindliche Regeln, politische Priorität und gute Rahmenbedingungen im Alltag.
Für viele Frauen ist das eigene Zuhause kein sicherer Ort. Jede dritte Frau in Deutschland ist in ihrem Leben mindestens einmal von Gewalt betroffen. Seit Jahren fordert der DGB die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention und macht sich für Prävention und den Schutz von Betroffenen stark – auch in Berlin und Brandenburg.
Das Anfang 2025 beschlossene Gewalthilfegesetz ist ein wichtiger Schritt, um die Situation von Frauen zu verbessern. Jetzt kommt es auf die Umsetzung an! Ab dem 1. Januar 2027 müssen die Bundesländer laut Gesetz ein flächendeckendes Netz an Schutz- und Beratungsangeboten zur Verfügung stellen. Davon sind wir in Berlin und Brandenburg noch entfernt. Die Landesregierungen sind daher gefordert, die Schutz- und Beratungsangeboten für gewaltbetroffene Frauen auszubauen.
Mit der #MeToo-Debatte ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz stärker in den Fokus gerückt.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist schwerwiegend: Sie kann das Betriebsklima vergiften und betroffene Beschäftigte krank machen Ein großer Erfolg der Gewerkschaften war die Verabschiedung der ILO Konvention 190 im Jahr 2019: Mit der Konvention existiert nun endlich ein internationales Überein kommen, das verbindliche Mindeststandards regelt und Grenzen setzt, um Beschäftigte vor Gewalt und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu schützen.
Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vorzugehen (§ 12ff. AGG). Sie müssen vorbeugende Maßnahmen treffen, ihre Beschäftigten schulen, im Fall einer sexuellen Belästigung die geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen gegenüber belästigenden Beschäftigten ergreifen. Hierfür muss jeder Arbeitgeber, unabhängig von der Größe, muss eine betriebliche Beschwerdestelle für Betroffene von Diskriminierung und sexueller Belästigung einrichten und bekannt machen.
Als DGB fordern wir darüber hinaus, den Schutz vor sexualisierter Gewalt und Belästigung stärker in den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu intergieren und Arbeitgeber über ihre Verpflichtungen aufzuklären.
Anna-Katharina Dietrich
Arbeitsmarkt- und Strukturpolitik
Samantha Hanke
Assistentin in Bereichen Verwaltung, Organisations- und Veranstaltungsmanagement
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