Gute Arbeit für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer!
Pressemitteilung06. Oktober 2023
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Arbeitsschutz stärken – damit Arbeit nicht krank macht
Arbeit darf nicht krank machen. Trotzdem erleben viele Beschäftigte gefährliche Situationen: unsichere Maschinen, Arbeit in Hitze, Dauerstress durch zu wenig Personal und zu viel Druck. Wir setzen uns dafür ein, dass Arbeitsschutz in Berlin und Brandenburg konsequent umgesetzt und kontrolliert wird.
Arbeitsschutz ist ganz konkret. Es geht um Situationen wie:
Wenn Schutz fehlt, steigt das Risiko für Unfälle, Erkrankungen und Ausfälle. Das trifft Beschäftigte – und am Ende auch Betriebe, weil Gesundheit und Produktivität zusammenhängen.
Arbeitgeber sind für den Arbeitsschutz im Betrieb verantwortlich. Sie müssen Gefährdungen beurteilen und daraus Maßnahmen ableiten, die Beschäftigte schützen. Betriebsräte haben dabei ein Mitbestimmungsrecht.
In der Praxis gibt es jedoch weiterhin viele Betriebe ohne Gefährdungsbeurteilungen. Und staatliche Aufsichtsbehörden kontrollieren zu selten.
Ab 2026 sollen die Landesarbeitsschutzämter laut Arbeitsschutzkontrollgesetz jedes Jahr 5 Prozent aller Betriebe kontrollieren. Weder Berlin noch Brandenburg erreichen diese Quote bislang.
In Brandenburg kommt hinzu: Dort gibt es mehr gefahren- und unfallträchtige Branchen und mehr Klein- und Kleinstbetriebe als im Bundesdurchschnitt.
Gerade deshalb braucht es hier besonders konsequente Prävention und Kontrolle.
Die Landesregierungen in Berlin und Brandenburg müssen die Arbeitsschutzämter so ausstatten, dass sie ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen können – ab 2026 verbindlich und dauerhaft.
Arbeitsschutz ist keine Nebensache. Er schützt Gesundheit, verhindert Unfälle und sorgt dafür, dass Arbeit langfristig leistbar bleibt.
Nein. Arbeitsschutz ist Schutz für die Beschäftigten – und zugleich Schutz für die Leistungsfähigkeit und Produktivität der Betriebe.
06. Oktober 2023
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