Vergabe-Mindestlohn droht zum Jahreswechsel wirkungslos zu werden
Pressemitteilung09. Dezember 2025
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Öffentliche Aufträge fair vergeben
Deshalb darf dieses Geld nicht in Lohndumping fließen. Wenn Länder, Kommunen oder öffentliche Unternehmen Aufträge an Billiganbieter vergeben, setzt das Löhne unter Druck – und schwächt faire Betriebe. Wir setzen uns dafür ein, dass öffentliche Aufträge in Berlin und Brandenburg an klare soziale Standards und faire Löhne gebunden werden.
Öffentliche Aufträge wirken weit über Behörden und Verwaltungen hinaus. Sie entscheiden mit darüber,
Gerade in personalintensiven Dienstleistungen ist der Anreiz groß, Aufträge über niedrige Lohnkosten zu gewinnen. Wenn die öffentliche Hand das zulässt, entstehen Wettbewerbsnachteile für tarifgebundene und faire Unternehmen.
Öffentliche Aufträge sind Aufträge von Land, Kommunen oder öffentlichen Unternehmen – zum Beispiel für Bau, Reinigung, Sicherheit, Verkehr oder soziale Infrastruktur.
Die zentrale Frage ist: Welche Bedingungen gelten für Unternehmen, die solche Aufträge bekommen?
Für uns ist klar:
Berlin hat bereits ein vergleichsweise starkes Vergabegerüst. Das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz verfolgt ausdrücklich soziale, beschäftigungspolitische und umweltbezogene Ziele. Es enthält Tariftreue, ein vergabespezifisches Mindeststundenentgelt, Kontrollregeln und Sanktionen. Öffentliche Aufträge werden dort nur vergeben, wenn Unternehmen sich verpflichten, Mindestentgelt und einschlägige tarifliche Standards einzuhalten.
Zusätzlich gilt in Berlin das Landesmindestlohngesetz für die Berliner Verwaltung, landesnahe Einrichtungen, Beteiligungen und öffentlich geförderte Zuwendungsempfänger. Der Landesmindestlohn liegt aktuell bei 13,69 € pro Stunde.
In Brandenburg ist der Konflikt derzeit schärfer: Der vergabespezifische Mindestlohn liegt seit Mai 2021 bei 13 € und wurde trotz gesetzlicher Überprüfungspflicht nicht rechtzeitig angepasst. Der DGB fordert deshalb eine zeitnahe Anhebung auf mindestens 15 € und eine künftige Orientierung am TV-L.
Öffentliche Aufträge müssen ein Hebel für faire Löhne sein – nicht für Billigkonkurrenz.
Öffentliche Mittel sind kein neutrales Geld. Sie setzen Maßstäbe – für Löhne, Arbeitsbedingungen und fairen Wettbewerb
Nein. Ein Vergabemindestlohn ist wichtig, aber er ersetzt keine Tarifverträge und keine wirksame Kontrolle.
Gute öffentliche Vergabe braucht verbindliche soziale Standards.
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