Öffentliche Aufträge werden mit Steuergeld bezahlt.
Deshalb darf dieses Geld nicht in Lohndumping fließen. Wenn Länder, Kommunen oder öffentliche Unternehmen Aufträge an Billiganbieter vergeben, setzt das Löhne unter Druck – und schwächt faire Betriebe. Wir setzen uns dafür ein, dass öffentliche Aufträge in Berlin und Brandenburg an klare soziale Standards und faire Löhne gebunden werden.
Warum das Thema dich betrifft
Öffentliche Aufträge wirken weit über Behörden und Verwaltungen hinaus. Sie entscheiden mit darüber,
- ob Beschäftigte fair bezahlt werden,
- ob Unternehmen über Qualität oder über niedrige Löhne konkurrieren,
- ob Steuergeld Gute Arbeit stärkt oder schlechte Bedingungen belohnt.
Gerade in personalintensiven Dienstleistungen ist der Anreiz groß, Aufträge über niedrige Lohnkosten zu gewinnen. Wenn die öffentliche Hand das zulässt, entstehen Wettbewerbsnachteile für tarifgebundene und faire Unternehmen.
Kurz erklärt – worum geht es?
Öffentliche Aufträge sind Aufträge von Land, Kommunen oder öffentlichen Unternehmen – zum Beispiel für Bau, Reinigung, Sicherheit, Verkehr oder soziale Infrastruktur.
Die zentrale Frage ist: Welche Bedingungen gelten für Unternehmen, die solche Aufträge bekommen?
Für uns ist klar:
- Steuergeld darf nicht Lohndumping finanzieren.
- Öffentliche Aufträge müssen an faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen gebunden sein.
- Öffentliche Vergabe muss soziale Verantwortung übernehmen.
Das Problem in Berlin und Brandenburg
Berlin hat bereits ein vergleichsweise starkes Vergabegerüst. Das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz verfolgt ausdrücklich soziale, beschäftigungspolitische und umweltbezogene Ziele. Es enthält Tariftreue, ein vergabespezifisches Mindeststundenentgelt, Kontrollregeln und Sanktionen. Öffentliche Aufträge werden dort nur vergeben, wenn Unternehmen sich verpflichten, Mindestentgelt und einschlägige tarifliche Standards einzuhalten.
Zusätzlich gilt in Berlin das Landesmindestlohngesetz für die Berliner Verwaltung, landesnahe Einrichtungen, Beteiligungen und öffentlich geförderte Zuwendungsempfänger. Der Landesmindestlohn liegt aktuell bei 13,69 € pro Stunde.
In Brandenburg ist der Konflikt derzeit schärfer: Der vergabespezifische Mindestlohn liegt seit Mai 2021 bei 13 € und wurde trotz gesetzlicher Überprüfungspflicht nicht rechtzeitig angepasst. Der DGB fordert deshalb eine zeitnahe Anhebung auf mindestens 15 € und eine künftige Orientierung am TV-L.
Unsere Forderungen als DGB
Öffentliche Aufträge müssen ein Hebel für faire Löhne sein – nicht für Billigkonkurrenz.
Wir fordern:
- Eine einheitliche Tariftreue-Regelung für Berlin und Brandenburg.
Nur gemeinsame Regeln im Wirtschaftsraum verhindern, dass Unternehmen Standorte und Zuständigkeiten gegeneinander ausspielen. - In Berlin: Tariftreue wirksam kontrollieren und soziale Standards durchsetzen.
Ein gutes Gesetz nützt nur, wenn Kontrollen, Sanktionen und Zuständigkeiten im Alltag funktionieren. - In Brandenburg: Vergabemindestlohn jetzt auf mindestens 15 Euro anheben.
Öffentliche Aufträge brauchen eine Lohnuntergrenze, die deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt und Kaufkraft schützt. - Vergabemindestlöhne am TV-L orientieren.
Wo öffentliche Aufgaben ausgelagert wurden, darf die Entlohnung nicht unter das Niveau des öffentlichen Dienstes gedrückt werden. - Tarifbindung auch bei Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung sichern.
Wer in öffentlicher Verantwortung arbeitet, muss faire Löhne zahlen. - Tarifsteigerungen vollständig refinanzieren.
Projektträger und Einrichtungen, die öffentliche Aufgaben übernehmen, dürfen durch Tarifsteigerungen nicht finanziell unter Druck geraten. - Lohngleitklausel verpflichtend einführen
Unternehmen, die den Zuschlag bekommen, werden zusätzliche Kosten durch Anhebung des Vergabemindestlohns als auch Tarifsteigerungen während der Laufzeit des Auftrags vom Auftraggeber nicht erstattet. In der Regel wird dies an die Beschäftigten durch Lohnkürzungen weitergegeben. Gerade bei Aufträgen mit überjähriger Laufzeit führt dies zu erheblichen Einbußen bei den Beschäftigten. Die Brandenburgische Landesregierung hat in ihre Verträge eine Lohngleit- und Preisanpassungsklausel aufgenommen. Mit einer obligatorischen Lohngleitklausel im BerlAVG wäre das Problem gelöst. Tariftreue unbürokratisch nachweisen
Ziel der Tariftreue-Regelung ist die Stärkung der Tarifbindung. Für tarifgebundene Unternehmen sollte der bürokratische Aufwand zum Nachweis der Tariftreue möglichst gering sein. Dementsprechend kann es bei der Angebotsabgabe zwei Varianten geben:a.) Pre-Qualifizierung: Das Unternehmen ist Mitglied im tarifschließenden Verband und wendet den einschlägigen Tarifvertrag verbindlich an. Als Nachweis ist eine entsprechende Bescheinigung beder Tarifparteien beizufügen. Bei Austritt des Auftragnehmers vor Auftragsende muss die Vergabestelle unverzüglich informiert werden.
b.) Alternativ erklärt das Unternehmen, dass es für den Zeitraum der Auftragsausführung die in der AV Tariftreue und in der Ausschreibung festgelegten Tarifregelungen gewähren wird. Dazu hat es die für die Auftragsausführung voraussichtlich eingesetzten Beschäftigten nach ihrer Anzahl, Entgeltgruppe und Tätigkeitsdauer anzugeben.Die Prüfungen zur Einhaltung der Vergaberichtlinien sollte nicht auf die Papierlage beschränkt sein. Vor-Ort-Kontrollen sind notwendig, um echte Verstöße zu erkennen und Druck zur Einhaltung aufzubauen. Dafür braucht es eine ausreichende finanzielle und personelle Ausstattung sowie weitreichendere Befugnisse der Kontrollgruppe. Abgestimmt gemeinsame Aktivitäten verschiedener staatlicher Akteure können sinnvoll sein (z.B. Zoll, Vergabe, Sozialbehörde, Beratungsteams). Unterstützende Kontrollen durch sozialpartnerschaftliche Einrichtungen sollten gesetzlich verankert werden. Die Kompetenzen der sozialpartnerschaftlichen Sozialkasse der Berliner Bauwirtschaft (SoKa Bau) kann genutzt werden, u.a. durch eine Verstetigung des bisher von der SoKa Bau finanzierten Modellprojekts eines Prüf- und Ermittlungsdienstes. In dem Zusammenhang wäre die (Wieder-)Einführung der verpflichtenden Vorlage einer qualifizierten SoKa-Bescheinigung zur ordnungsgemäßen Abführung von Sozialabgaben bei Angebotsabgabe eine sinnvolle Ergänzung. Die Qualifizierte Soka-Bescheinigung kann zudem hilfreich sein bei der Überprüfung der Plausibilität der Kalkulation der Arbeitskosten der bietenden Unternehmen auf Grundlage der tarifvertraglichen Löhne
Meldestelle für Beschäftigte einrichten
Immer wieder wenden sich Beschäftigte direkt an das Tarifregister oder die Vergabestellen, weil sie nicht nach Tarif bezahlt werden, obwohl sie einen Anspruch darauf hätten. Im Moment werden diese Hinweise nicht systematisch erfasst und bearbeitet, womit wertvolle Informationen zur Einhaltung verloren gehen. Die Einrichtung einer Meldestelle oder Hotline kann sowohl als Mittel zur Beratung Betroffener als auch zur Kontrolle der Einhaltung genutzt werden und sollte daher im BerlAVG verankert werden.
Unterauftragsketten auf max. 3 Glieder begrenzen
Zur Verhinderung von Missbrauch, Betrug und Dumping sollten Unterauftragsketten, mit denen Unternehmen Teilleistungen an andere weitergeben, auf max. 3 Glieder begrenzt werden. Unterauftragsketten erschweren Transparenz, Verfolgung und Durchsetzung von Lohn- und anderen Ansprüchen der Beschäftigten bis zum Ende der Kette. Die Leidtragenden sind die Beschäftigten, aber auch die Sozialkassen und Sozialversicherungen.
Arbeitszeit fälschungssicher nachweisen
Ein fälschungssicheres System der Arbeitszeitdokumentation sollte künftig Bestandteil der Vergabepraxis werden, um Missbrauch einzudämmen. Die Erfahrungen aus der Bauwirtschaft mit der elektronischen Arbeitszeiterfassung sollten in diesem Kontext berücksichtigt werden.
Was jetzt passieren muss
- Politik muss Vergaberegeln so gestalten, dass sie faire Löhne und gute Arbeit fördern – nicht Billigkonkurrenz.
- Behörden müssen Tariftreue kontrollieren können – verlässlich und mit ausreichendem Personal.
- Öffentliche Auftraggeber müssen soziale Verantwortung ernst nehmen und Gute Arbeit als Vergabekriterium behandeln.
Öffentliche Mittel sind kein neutrales Geld. Sie setzen Maßstäbe – für Löhne, Arbeitsbedingungen und fairen Wettbewerb
Häufige Fragen
Reicht ein Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen aus?
Nein. Ein Vergabemindestlohn ist wichtig, aber er ersetzt keine Tarifverträge und keine wirksame Kontrolle.
Gute öffentliche Vergabe braucht verbindliche soziale Standards.
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