Steuergeld nur für faire Löhne

Öffentliche Aufträge fair vergeben

Öffentliche Aufträge werden mit Steuergeld bezahlt.

Deshalb darf dieses Geld nicht in Lohndumping fließen. Wenn Länder, Kommunen oder öffentliche Unternehmen Aufträge an Billiganbieter vergeben, setzt das Löhne unter Druck – und schwächt faire Betriebe. Wir setzen uns dafür ein, dass öffentliche Aufträge in Berlin und Brandenburg an klare soziale Standards und faire Löhne gebunden werden.

Warum das Thema dich betrifft

Öffentliche Aufträge wirken weit über Behörden und Verwaltungen hinaus. Sie entscheiden mit darüber, 

  • ob Beschäftigte fair bezahlt werden,
  • ob Unternehmen über Qualität oder über niedrige Löhne konkurrieren,
  • ob Steuergeld Gute Arbeit stärkt oder schlechte Bedingungen belohnt. 

Gerade in personalintensiven Dienstleistungen ist der Anreiz groß, Aufträge über niedrige Lohnkosten zu gewinnen. Wenn die öffentliche Hand das zulässt, entstehen Wettbewerbsnachteile für tarifgebundene und faire Unternehmen.

Kurz erklärt – worum geht es?

Öffentliche Aufträge sind Aufträge von Land, Kommunen oder öffentlichen Unternehmen – zum Beispiel für Bau, Reinigung, Sicherheit, Verkehr oder soziale Infrastruktur.

Die zentrale Frage ist: Welche Bedingungen gelten für Unternehmen, die solche Aufträge bekommen?

Für uns ist klar:

  • Steuergeld darf nicht Lohndumping finanzieren.
  • Öffentliche Aufträge müssen an faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen gebunden sein.
  • Öffentliche Vergabe muss soziale Verantwortung übernehmen.

Das Problem in Berlin und Brandenburg

Berlin hat bereits ein vergleichsweise starkes Vergabegerüst. Das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz verfolgt ausdrücklich soziale, beschäftigungspolitische und umweltbezogene Ziele. Es enthält Tariftreue, ein vergabespezifisches Mindeststundenentgelt, Kontrollregeln und Sanktionen. Öffentliche Aufträge werden dort nur vergeben, wenn Unternehmen sich verpflichten, Mindestentgelt und einschlägige tarifliche Standards einzuhalten. 

Zusätzlich gilt in Berlin das Landesmindestlohngesetz für die Berliner Verwaltung, landesnahe Einrichtungen, Beteiligungen und öffentlich geförderte Zuwendungsempfänger. Der Landesmindestlohn liegt aktuell bei 13,69 € pro Stunde. 

In Brandenburg ist der Konflikt derzeit schärfer: Der vergabespezifische Mindestlohn liegt seit Mai 2021 bei 13 €  und wurde trotz gesetzlicher Überprüfungspflicht nicht rechtzeitig angepasst. Der DGB fordert deshalb eine zeitnahe Anhebung auf mindestens 15 € und eine künftige Orientierung am TV-L.

Unsere Forderungen als DGB

Öffentliche Aufträge müssen ein Hebel für faire Löhne sein – nicht für Billigkonkurrenz.

Wir fordern:

  1. Eine einheitliche Tariftreue-Regelung für Berlin und Brandenburg.
    Nur gemeinsame Regeln im Wirtschaftsraum verhindern, dass Unternehmen Standorte und Zuständigkeiten gegeneinander ausspielen.
  2. In Berlin: Tariftreue wirksam kontrollieren und soziale Standards durchsetzen.
    Ein gutes Gesetz nützt nur, wenn Kontrollen, Sanktionen und Zuständigkeiten im Alltag funktionieren.
  3. In Brandenburg: Vergabemindestlohn jetzt auf mindestens 15 Euro anheben.
    Öffentliche Aufträge brauchen eine Lohnuntergrenze, die deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt und Kaufkraft schützt.
  4. Vergabemindestlöhne am TV-L orientieren.
    Wo öffentliche Aufgaben ausgelagert wurden, darf die Entlohnung nicht unter das Niveau des öffentlichen Dienstes gedrückt werden.
  5. Tarifbindung auch bei Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung sichern.
    Wer in öffentlicher Verantwortung arbeitet, muss faire Löhne zahlen.
  6. Tarifsteigerungen vollständig refinanzieren.
    Projektträger und Einrichtungen, die öffentliche Aufgaben übernehmen, dürfen durch Tarifsteigerungen nicht finanziell unter Druck geraten.
     

Was jetzt passieren muss

  • Politik muss Vergaberegeln so gestalten, dass sie faire Löhne und gute Arbeit fördern – nicht Billigkonkurrenz.
  • Behörden müssen Tariftreue kontrollieren können – verlässlich und mit ausreichendem Personal.
  • Öffentliche Auftraggeber müssen soziale Verantwortung ernst nehmen und Gute Arbeit als Vergabekriterium behandeln. 

Öffentliche Mittel sind kein neutrales Geld. Sie setzen Maßstäbe – für Löhne, Arbeitsbedingungen und fairen Wettbewerb

Häufige Fragen

Reicht ein Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen aus?

Nein. Ein Vergabemindestlohn ist wichtig, aber er ersetzt keine Tarifverträge und keine wirksame Kontrolle. 

Gute öffentliche Vergabe braucht verbindliche soziale Standards.

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