„Am 01.01.2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde“, sagt Karger und erläutert: „Das ist gut und richtig – schützt allerdings immer noch nicht vor Armut. Und mit dieser Erhöhung wird der Vergabe-Mindestlohn in Berlin – derzeit bei 13,69 Euro – und Brandenburg – derzeit 13,00 Euro – auch noch wirkungslos. Ich empfehle den Verantwortlichen – namentlich der Berliner Wirtschaftssenatorin und Brandenburgs Wirtschaftsminister – dringend einen Blick in ihre Koalitionsverträge. In beiden steht ausdrücklich, dass der Vergabe-Mindestlohn erhalten bleiben soll, und das aus gutem Grund“, kritisiert Katja Karger, Vorsitzende des DGB Bezirks Berlin-Brandenburg. In beiden Bundesländern arbeiten weniger als 50 Prozent der Beschäftigten unter dem Schutz eines Tarifvertrags. Der Vergabe-Mindestlohn ist also für viele Beschäftigte, die öffentliche Aufträge erfüllen, existenzsichernd.
Der gesetzliche Mindestlohn ist die unterste Lohngrenze, unabhängig von der Qualifikation der Beschäftigten. Er muss von allen Arbeitgebern gezahlt werden, auch ohne Tarifvertrag – egal ob kleiner Späti, großer Lieferdienst oder der Staat. „Für die Länder Berlin und Brandenburg gilt der Vergabe-Mindestlohn, denn öffentliche Aufträge sollen an Unternehmen vergeben werden, die für ein Mindestmaß von Guter Arbeit stehen. Wenn schon nicht tarifgebunden, dann sollten sie zumindest mehr als das Minimum bezahlen, zum Beispiel an die Beschäftigten von Schul- und Kita-Cateringbetrieben, die täglich dafür sorgen, dass Berliner Kinder ein warmes Essen bekommen“, sagt Karger.
Im November hat der Europäische Gerichtshof die Klage gegen die EU-Mindestlohnrichtlinie weitestgehend abgewiesen. Damit sind die EU-Mitgliedstaaten weiterhin in der Pflicht, die Tarifbindung zu stärken, wenn sie unter 80 Prozent für die Beschäftigten liegt. Eigentlich wären alle Mitgliedstaaten mit einer zu geringen Tarifbindung verpflichtet, bis zum 31.12.2025 Aktionspläne zur Stärkung der Tarifbindung zu verabschieden. Andere EU-Mitglieder wie Irland haben das bereits getan – Deutschland nicht, weder der Bund noch die Länder.
„Wenn wir in Berlin und Brandenburg bei 80 Prozent Tarifbindung angekommen sind, dann – und erst dann – können wir darüber reden, ob wir noch einen Vergabe-Mindestlohn brauchen. Die Tariftreue bei öffentlicher Auftragsvergabe muss erst mal kommen – Brandenburg – oder wirken – Berlin. Ich fordere die Landesregierungen auf, schnellstmöglich den Vergabe-Mindestlohn deutlich zu erhöhen“, sagt Karger.