Tariftreue und Vergabemindestlohn für wenige? – DGB kritisiert Schwellenwert für Auftragsvergaben

Datum

In ihrer 100-Tage-Bilanz kündigt die Brandenburger Landesregierung an, den Schwellenwert für öffentliche Auftragsvergaben auf 100.000,00 Euro anzuheben, sowohl für Bauleistungen als auch für Dienstleistungen. Die Vorsitzende des DGB Berlin-Brandenburg, Katja Karger, kritisiert: „Was die IHK als Entlastung für Unternehmen feiert, wird zur Belastung für Brandenburger Arbeitnehmer*innen. Für zahlreiche Unternehmen würde der Vergabemindestlohn nicht mehr gelten.“

Ein großer Teil öffentlicher Aufträge würde bei einem solch hohen Schwellenwert vergeben, ohne dass die beauftragten Unternehmen verpflichtet wären, Vergabemindestlohn oder Tariflohn zu bezahlen. Karger verwies zudem auf die im Koalitionsvertrag beschlossene Einführung einer Tariftreue-Vorgabe bei öffentlichen Ausschreibungen. 

„Ich würde es sehr bedauern, wenn die neue Landesregierung ihre Zusage, die Tarifbindung in Brandenburg zu stärken, de facto einkassiert. Die zahlreichen Beteuerungen im Koalitionsvertrag, Arbeitnehmer*innen-Interessen stets in den Blick zu nehmen, werden so zu Makulatur“, kritisierte Karger.

zurück