Sonntagsöffnung hat keine positiven wirtschaftlichen Effekte - dafür aber erhebliche Nachteile für Arbeitnehmer*innen

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Ordnungsnummer PM 044

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Der DGB Berlin-Brandenburg kritisiert den erneuten Vorstoß des Arbeitgeberverbandes zur Sonntagsöffnung aus rechtlichen, sozialpolitischen und wirtschaftlichen Gründen. „Die Arbeitgeber und deren Verbände sollten endlich die Angriffe auf den Sonntagsschutz sofort beenden. Die entsprechenden Vorstöße sind verfassungsrechtlich problematisch, sozialpolitisch falsch und wirtschaftlich unsinnig. Was die Beschäftigten im Handel brauchen, sind anständige Bezahlung und planbare Freizeit", sagt Katja Karger, Vorsitzende des DGB Berlin-Brandenburg und führt aus: 

„1. Es gibt eine gesicherte Rechtsprechung zur Sonntagsöffnung. Daran orientiert sich die derzeitige Regelung der vier verkaufsoffenen Sonntage. Wer diese Regelung ausweiten will, versucht dies auf Kosten der Beschäftigten. Angesichts des Verfassungsrangs, den die Sonntagsruhe genießt, ist ein solcher Vorstoß vermessen. Die Politik würde ohnehin von den Gerichten gestoppt. 

2. Für die Beschäftigten im Einzelhandel bedeutet die Sonntagsöffnung eine weitere Belastung durch weitere Entgrenzung ihrer Arbeitszeit. Der Sonntag ist der einzige Tag, der den Beschäftigten planungssicher für die Zeit mit Freunden oder Familie bleibt. Indem er die planbare Freizeit schützt, trägt er auch zur Gesundheit der Beschäftigten bei. Die Arbeitszeiten sind schon jetzt ein Grund, warum der Einzelhandel keine Fachkräfte findet und händeringend nach Personal sucht. 

3. Auch wirtschaftlich haben Sonntagsöffnungen keine positiven Effekte. Der Umsatz wird dadurch nicht gesteigert, sondern lediglich innerhalb der Woche verlagert. Der stationäre Handel kann den Wettlauf mit dem Online-Handel nicht über längere Öffnungszeiten gewinnen. Stattdessen muss er die Stärken ausspielen, die die Menschen schätzen und suchen: gute Beratung durch motiviertes und kompetentes Personal in den Geschäften.“

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