Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 73/2020 - 25.11.2020

Berliner Besoldungsallianz für ein verfassungsgemäßes Nachzahlungsgesetz

„Nach der eindeutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner Richter-Besoldung erwarten nun auch alle Beamtinnen und Beamten vom Land Berlin eine rechtstreue Umsetzung. Verzögerungen darf es nicht geben“, fordert Sonja Staack, stellvertretende Vorsitzende des DGB Berlin-Brandenburg. „Der Berliner Besoldungsgesetzgeber muss einen Ausgleich für die verfassungswidrig zu geringe Bezahlung in den vergangenen zehn Jahren schaffen. Das gebietet auch der Respekt vor dem höchsten deutschen Gericht“, sagt Staack.

Die beiden gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen DGB Berlin-Brandenburg und dbb berlin sowie der Deutsche Richterbund – Landesverband Berlin und der Hauptpersonalrat von Berlin haben sich im November zusammengeschlossen, um gemeinsam eine verfassungsgemäße Besoldungsnachzahlung ab 2009 für alle Richterinnen und Richter und Beamtinnen und Beamten zu erreichen. Hierzu stellte die Besoldungsallianz ein gemeinsames Forderungspapier vor.

Hintergrund ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom Mai 2020, in dem das Gericht die Berliner Richterbesoldung in den Jahren 2009 bis 2015 für verfassungswidrig erklärte und dem Gesetzgeber eine Frist zur Korrektur bis Juli 2021 setzte (AZ: 2 BvL 4/18). Der Beschluss ist besonders beachtlich, weil die Richter den Abstand der untersten Besoldungsgruppe zum Grundsicherungsniveau als zu niedrig bemessen sahen – mit weitreichenden Folgen für das Berliner Bezahlungssystem. Denn ein Verstoß gegen dieses Mindestabstandsgebot betrifft nach Ansicht der Verfassungsrichter das gesamte Besoldungsgefüge, weil der Ausgangspunkt für die Besoldungsstaffelung fehlerhaft sei.

Ein umfassendes Nachzahlungsgesetz, das auch die Beamtinnen und Beamten der A-Besoldung umfasst, ist für das Land Berlin eine wichtige Chance, um verloren gegangenes Vertrauen ihrer Beamtinnen und Beamten zurückzugewinnen. Diese Chance sollte nicht vertan werden, mahnt der DGB. Durch die abwartende und teilweise sogar abwehrende Reaktion des Senats seien bereits Tausende Beamtinnen und Beamte verunsichert. Viele überlegten daher, erneut Widerspruch gegen ihre Besoldung einzulegen.

DGB-Vize Staack bekräftigt: „Die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes kämpfen seit Jahren um eine wertschätzende Bezahlung. Bis 2015 hat der Berliner Senat dieses berechtigte Anliegen missachtet – und nun eine deutliche Zurechtweisung durch das Bundes-verfassungsgericht erhalten. Erst seit 2016 hat das Land Berlin sich bemüht, den entstandenen Besoldungsrückstand schrittweise zu verringern. Das erkennen wir an. Aber wir erwarten nun auch den nächsten Schritt: Eine verfassungsgemäße Besoldung für alle Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter in Berlin – auch für die vergangenen Jahre.“

Link zum Hintergrundpapier des DRB: www.drb-berlin.de


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