Ausbildungsumlage ein erster Schritt

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Dachzeile DGB begrüßt Einigung der Koalitionsfraktionen

Der Deutsche Gewerkschaftsbund Berlin-Brandenburg begrüßt, dass die Fraktionen von CDU und SPD im Berliner Abgeordnetenhaus sich auf ein Gesetz zum Ausbildungsförderungsfonds verständigt haben. 

Berlin ist weiter Schlusslicht bei der betrieblichen Ausbildung, und die im Koalitionsvertrag vereinbarte Zahl von 2.000 zusätzlichen Ausbildungsverträgen wird voraussichtlich nicht erreicht werden. Der DGB begrüßt deshalb, dass sich die Regierungsfraktionen nun auf einen Kompromiss geeinigt haben und das Gesetzgebungsverfahren für einen Ausbildungsförderungsfonds nun reale Chancen hat, vor der Sommerpause abgeschlossen zu werden.

Nele Techen, stellvertretende Vorsitzende des DGB Berlin-Brandenburg, sagt: „Jeder zusätzliche Ausbildungsplatz ist eine Investition in die Zukunft. Auch wenn sich die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge leicht erhöht hat, bleibt es doch bei einem deutlichen Missverhältnis zwischen Ausbildungssuchenden und angebotenen Ausbildungsstellen. Nur gut jeder zehnte Betrieb in Berlin bildet aus.“

Mit Blick auf den nun geschlossenen Kompromiss bei der Ausgestaltung der gesetzlichen Ausbildungsumlage sagt Techen: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Ausbildungskostenausgleich in Höhe der tariflich vereinbarten Ausbildungsvergütung erfolgt, dass die vollen Ausbildungskosten gefördert und dass Maßnahmen zur Steigerung der Qualität der Ausbildung gefördert werden. Bestehende tarifliche Umlagesysteme sind auch in der jetzigen Fassung vom Gesetz ausgenommen. Das haben wir als Gewerkschaften immer betont und sehen es nach wie vor als den besten Weg an, wenn sich die Tarifpartner auf gemeinsame Lösungen verständigen. Die Sozialkasse Bauwirtschaft ist dafür ein sehr gutes Beispiel.“

Deutlich kritisch sieht Techen den Geltungsbereich des neuen Gesetzesentwurfs: „In den Ausbildungsfonds müssen erst Unternehmen ab einer Größenordnung von 10 Beschäftigten einzahlen – damit blieben in Berlin fast dreiviertel der Unternehmen außen vor. Diese Basis muss deutlich breiter gestaltet sein und darf sich nicht negativ auf tarifliche Lösungen auswirken. Dafür werden wir uns auch zukünftig einsetzen. Insgesamt ist das Gesetz aber ein erster Schritt in die richtige Richtung.“

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