DGB begrüßt Gesetz zum Ausbildungsförderungsfonds

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Ordnungsnummer PM 14

Der Deutsche Gewerkschaftsbund Berlin-Brandenburg begrüßt, dass das Berliner Abgeordnetenhaus heute das lange erwartete Gesetz zum Ausbildungsförderungsfonds beschlossen hat. Nele Techen, stellvertretende Vorsitzende des DGB Berlin-Brandenburg, äußert sich positiv darüber, dass das Gesetz für eine Unterstützung ausbildender Betriebe nun beschlossen ist: „Die Koalitionsparteien, CDU und SPD, haben Wort gehalten!“

Der DGB setzt sich seit langem für die Stärkung der dualen Ausbildung und die solidarische Ausbildungsplatzumlage ein. Techen betont: „Jeder Ausbildungsplatz ist eine Investition in die Zukunft, aber nicht alle Betriebe bilden gleichermaßen aus. Diejenigen, die mit betrieblichen Ausbildungsplätzen in die Zukunft junger Menschen, in die Fachkräfte von morgen und damit in die Zukunftsfähigkeit des Standorts Berlin investieren, erhalten über den Ausbildungsförderungsfonds zukünftig eine finanzielle Unterstützung. Das trägt ihrem finanziellen Engagement Rechnung, ermöglicht eine bessere Qualität der Ausbildung und setzt für Betriebe, die sich diese Investition in Ausbildung bislang nicht leisten wollten, Anreize, doch auch selbst auszubilden.“

Mit Blick auf den nun geschlossenen Kompromiss bei der Ausgestaltung der gesetzlichen Ausbildungsumlage sagt Techen: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Ausbildungskostenausgleich in Höhe der tariflich vereinbarten Ausbildungsvergütung erfolgt, dass die vollen Ausbildungskosten gefördert werden und dass Maßnahmen zur Steigerung der Qualität der Ausbildung gefördert werden. Bestehende tarifliche Umlagesysteme sind auch in der jetzigen Fassung vom Gesetz ausgenommen. Das haben wir als Gewerkschaften immer betont und sehen es nach wie vor als den besten Weg an, wenn sich die Tarifpartner auf gemeinsame Lösungen verständigen. Die Sozialkasse Bauwirtschaft ist dafür ein sehr gutes Beispiel.“

Deutlich kritisch sieht Techen den Geltungsbereich des neuen Gesetzesentwurfs: „In den Ausbildungsfonds müssen erst Unternehmen ab einer Größenordnung von 10 Beschäftigten einzahlen – das sind in Berlin über die Hälfte der Unternehmen - und wenn sie eine Ausbildungsquote von unter 4,6 Prozent erfüllen. Wir hätten uns gewünscht, dass diese Basis breiter ist. Auch die Mindestausbildungsquote, ab der Unternehmen den Ausbildungskostenausgleich gewährt bekommen, werden wir kritisch prüfen. Hier hätten wir mehr für die Unternehmen erwartet. Insgesamt ist das Gesetz aber ein erster Schritt in die richtige Richtung. Wir werden uns jetzt in die Umsetzung und Ausgestaltung des Gesetzes einbringen und setzen uns dafür ein, dass das Gesetz jetzt konsequent zur Anwendung kommt. Angesichts einer Ausbildungslücke von mindestens 25.000 ist es nicht nachvollziehbar, das Gesetz bei 2.000 zusätzlichen Ausbildungsverhältnissen außer Kraft setzen zu lassen.“

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