Öffentliche Aufträge für Gute Arbeit

Vorschläge für ein effektiveres Vergabegesetz

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Dachzeile Reform des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes

„Jedes Jahr werden in Berlin öffentliche Aufträge in Höhe von fünf bis sechs Milliarden Euro vergeben“, mahnt Katja Karger, Vorsitzende des DGB Berlin-Brandenburg, und mahnt: „Gerade in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind öffentliche Aufträge eine wichtige Stütze für Berliner Unternehmen und ihre Beschäftigten. Und gerade deshalb ist es wichtig, dass diese Aufträge nicht an Billiganbieter gehen, sondern besonders tarifgebundene Unternehmen gestärkt werden.“

Der DGB begrüßt deshalb, dass die Tariftreue ab 1.000 Euro für alle Aufträge des Landes gelten soll. Das sei ein wichtiges Signal auch über die Stadtgrenzen hinaus, sagt Karger. Wichtig sei allerdings, dass die Sonderregelung für Tariftreue für alle Bereiche rechtssicher ist, insbesondere für Unterauftragsvergaben.

„Allerdings sehen auch wir Reformbedarf darüber hinaus, sowohl für die Vergabepolitik insgesamt als auch für die Tariftreue in der Praxis“, unterstreicht Karger und verweist auf das 10-Punkte-Programm des DGB-Bezirks von 2025 und die aktuelle Stellungnahme des DGB zur geplanten Vergabenovelle, die die Bezirksvorsitzende am Montag im Wirtschaftsausschuss bei einer Anhörung zur Novelle vorgestellt hatte: „Vergabe in Berlin muss effektiver werden. Ich hoffe sehr, dass unsere Vorschläge im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden.“

Besonders wichtig sind dem DGB:

  1. die tarifliche Pre-Qualifizierung zur Entlastung tarifgebundener Unternehmen. Um die Tariftreue nachzuweisen, reicht die Bestätigung der Vollmitgliedschaft im zuständigen Arbeitgeberverband,
  2. die verbindliche Einführung einer Lohngleitklausel, damit bspw. neue Tarifverträge für laufende Aufträge berücksichtigt und gegenfinanziert werden,
  3. eine elektronische Arbeitszeiterfassung als verbindliches Vergabekriterium. Trotz höchstrichterlicher Urteile auf EU- und Bundesebene, die Arbeitgeber zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit ihrer Beschäftigten verpflichten, gibt es dazu bisher keine verbindliche gesetzliche Regelung. Das erfolgreiche Pilotprojekt der Sozialkasse der Berliner Bauwirtschaft zur elektronischen Arbeitszeiterfassung auf Berliner Baustellen zeigt, dass für die Praxis der politische Wille das größte Hemmnis ist,
  4. die Begrenzung von Unterauftragsvergaben auf maximal drei Stufen, um effektive Kontrollen mit einem vertretbaren Aufwand durchführen zu können. Jede Unterauftragsvergaben erhöht das Missbrauchsrisiko.
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