DGB/Simone M. Neumann
Die Berliner Hochschulen sollen demokratischer werden. Das fordert der DGB in seinen Anforderungen zu dem neuen Hochschulgesetz, das derzeit von der Berliner Koalition erarbeitet wird. Der DGB und seine Gewerkschaften treten dafür ein, dass alle vier Mitgliedergruppen paritätische Entscheidungsrechte in den Gremien erhalten - Studierende, ProfessorInnen, wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Beschäftigte. Die 1997 eingeführte Erprobungsklausel gefährdet die Standards der demokratischen Mitbestimmung und sollte deshalb in dieser Form abgeschafft werden. Ein modernes Hochschulgesetz muss außerdem die Grundlage für gute Arbeit schaffen: Dauerstellen für Daueraufgaben müssen der Standard sein. Sofern kein sachlicher Grund für eine Befristung besteht, muss das zukünftige Hochschulgesetz vorgeben, dass Beschäftigte unbefristet eingestellt werden.
Die Berliner Regierungskoalition hatte bereits in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, das Berliner Hochschulgesetz zu novellieren. In mehreren Anhörungen im Berliner Abgeordnetenhaus hatte sie Anregungen der Hochschulen sowie von Studierendenvertretungen, Personalvertretungen, Gewerkschaften und anderen interessierten Organisationen eingeholt. Der DGB Berlin-Brandenburg sowie die DGB-Jugend Berlin-Brandenburg haben sich an diesen Debatten aktiv beteiligt. Auf der Grundlage dieser Debatten hat der DGB-Bezirksvorstand im Juli seine Eckpunkte zur Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes beschlossen.
Hier geht es zum vollständigen Eckpunktepapier: