„Das ist ein Meilenstein und hat Signalwirkung. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften fordern seit langem, dass öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden, die Tarifverträge anwenden. Berlin setzt dieses Prinzip nun um und wird damit auch bundesweit zum Vorreiter.“
Das bereits 2020 in Kraft getretene Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) sieht vor, dass öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden, die ihre Beschäftigten bei der Auftragsausführung tariflich entlohnen. Diese Tariftreueregelung des Vergabegesetzes tritt jedoch erst jetzt mit Veröffentlichung der entsprechenden Ausführungsvorschrift in Kraft. Damit soll verhindert werden, dass sich Unternehmen durch Lohndumping Wettbewerbsvorteile verschaffen. Nun wird es darauf ankommen, die Regeln des Vergabegesetzes auch ernsthaft zu kontrollieren.
Mit Blick auf Brandenburg sagt Karger: „Berlin hat jetzt gezeigt, wie es geht. Wir erwarten, dass auch Brandenburg nun nachlegt und Tariftreue im Vergabegesetz verankert“.