Minijobs verdrängen sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse

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Ordnungsnummer PM 17

Dachzeile DGB kritisiert

Die Vorsitzende des DGB Berlin-Brandenburg, Katja Karger, sagt dazu: „Minijobs sind prekäre Arbeitsverhältnisse, und sie bleiben es auch. Berlin und Brandenburg brauchen eine Trendumkehr. Geringfügige Beschäftigung darf auf keinen Fall reguläre Arbeit verdrängen. Wegen des fehlenden Schutzes der Sozialversicherung sind Minijobs viel zu oft ein sicheres Ticket in die Altersarmut, insbesondere für Frauen.“

„Die Pandemie hat uns die bittere Wahrheit gezeigt, wie fatal fehlende soziale Absicherung im Minijob sein kann. Seit 2020 haben hunderttausende Menschen in Deutschland innerhalb kürzester Zeit ihren Minijob verloren – ohne Anspruch auf Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld. Trotzdem will die neue Bundesregierung Minijobs ausweiten. Das ist absolut nicht nachvollziehbar“, kritisiert Karger. Der DGB fordert daher für Minijobs die volle Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro. Die Anhebung der Verdienstgrenze lehnt der DGB ab. Sie würde geringfügige Beschäftigung ausweiten, sodass noch mehr Menschen ohne umfassenden Sozialversicherungsschutz arbeiten als bislang.

Anders als oft behauptet seien Minijobs kein Sprungbrett in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, sondern eine berufliche Sackgasse – und das ohne Anspruch auf Krankengeld, Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld. Entscheiden sich Beschäftigte mit Minijob gegen die optionale Rentenversicherungspflicht, sinken Ansprüche auf Rente und andere Leistungen der Rentenversicherung.“

Insgesamt gab es in Berlin zum Stichtag 30. Juni 2021 1.603.917 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse und 203.649 Minijobs auf 450-Euro-Basis. (Brandenburg: 875.941/ 125.506).

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