Mindestlohn auch für Saisonarbeit

Datum

Ordnungsnummer PM 6

„Kaum ein Tag vergeht, an dem die CDU keine Schlagzeilen macht mit Angriffen auf Arbeitnehmerrechte. Nach der Pflicht zur Vollzeit-Arbeit geht es jetzt um Angriffe auf den Mindestlohn. Der soll nicht mehr für Saisonarbeitskräfte gelten. Die Forderung ist alt und per Gutachten als rechtswidrig belegt – trotzdem werden etliche Akteure nicht müde, sie immer wieder aus dem Hut zu ziehen - auch in Brandenburg. 

Hier verhandelt derzeit die SPD mit der CDU über einen Koalitionsvertrag. Ich warne eindringlich davor, Beschäftigtenrechte darin hintan zu stellen, wirksame Maßnahmen zu ihrem Schutz zu unterlassen oder gar ihre Rechte anzugreifen. Wir erwarten von den Sozialdemokraten und insbesondere ihrer Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt, dass sie sich klar und kompromisslos gegen die Erosion des gesetzlichen Mindestlohns stellen. 

Wer meint, bei Saisonarbeitskräften leichtes Spiel zu haben beim Abbau von Arbeits- und Sozialstandards, weil diese Menschen nicht organisiert seien und keine Lobby hätten, der ist nicht nur schäbig. Er irrt. Der gesetzliche Mindestlohn ist die allerunterste Haltelinie bei den Löhnen. Wir Gewerkschaften werden uns jedem Angriff auf unsere hart erkämpften Rechte entschlossen entgegenstellen.“

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