Gut für Mitbestimmung in Brandenburg

DGB-Vorsitzende Karger zieht positive Bilanz

Datum

Ordnungsnummer PM 10

Dachzeile Novelle des Landes-Personalvertretungsgesetzes

„Noch bevor der Gesetzentwurf vorlag, konnten DGB und Gewerkschaften Vorschläge für die Novellierung einbringen. Eine so frühe und intensive Einbindung der Gewerkschaften ist eine neue Qualität der Beteiligungskultur“, sagte Karger nach dem Spitzengespräch. „Die Koalition hat sich zum Ziel gesetzt, den Austausch mit den Gewerkschaften möglichst partnerschaftlich und transparent im Sinne von ‚Verhandeln statt Verordnen‘ zu gestalten. Mit dem neuen Gesprächsformat hat Minister Stübgen diesen Anspruch mit Leben erfüllt“, so die DGB-Vorsitzende. 

„Die Arbeitswelt steht mitten in einem großen Transformationsprozess. Die Digitalisierung stellt neue Anforderungen an die Beschäftigten – auch im Öffentlichen Dienst. Das bisherige Brandenburger Personalvertretungsgesetz wird vielen dieser Anforderungen nicht mehr gerecht“, stellte Karger fest. „Ein zeitgemäßes Gesetz sollte für die Zukunft juristisch stabil sein und die Transformationsprozesse der Arbeitswelt reflektieren“, forderte die DGB-Vorsitzende. 

Der DGB hat in den zurückliegenden Monaten zahlreiche Gespräche mit dem Innenministerium über die Modernisierung des Personalvertretungsgesetzes geführt. Wesentliche Forderungen der Gewerkschaften sind u.a. eine umfassende Zuständigkeit der Personalvertretungen, die Stärkung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, die Verbesserung der Arbeitsfähigkeit von Personalvertretungen und die Einführung einer Beteiligung bei Maßnahmen, die mehrere Bereiche der Landesregierung betreffen. 

„Auch wenn wir bei einigen Inhalten keine Übereinstimmung erzielen konnten, haben die Gespräche doch dabei geholfen, Verständnis für die wechselseitigen Standpunkte zu entwickeln“, so das Fazit der DGB-Vorsitzenden.

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