DGB fordert mehr Inklusion: Unternehmen in Berlin und Brandenburg beschäftigen viel zu wenige Menschen mit Behinderungen

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Ordnungsnummer PM 011

Anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai fordert die Vorsitzende des DGB Berlin-Brandenburg, Katja Karger, eine deutlich stärkere Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Arbeit und Ausbildung.

„Der Arbeitsmarkt ist für Menschen mit Behinderungen nach wie vor eher exklusiv als inklusiv“, betont Karger. „Viele Barrieren verhindern, dass sie eine Ausbildung machen oder eine Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen können. Besonders kritisch ist die Lage, wenn ein Arbeitsplatz verloren geht: Der Wiedereinstieg gestaltet sich für Menschen mit Behinderungen oft erheblich schwieriger. Sie sind häufiger und länger arbeitslos – und das, obwohl sie im Durchschnitt gut qualifiziert sind.“

Der DGB fordert Unternehmen dazu auf, ihre gesetzliche Verpflichtung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen endlich ernst zu nehmen. Dabei stehen Arbeitgebern zahlreiche Unterstützungsinstrumente zur Verfügung – etwa Lohnkostenzuschüsse, die Finanzierung barrierefreier Arbeitsplätze oder die fachliche Begleitung durch spezialisierte Dienste. Dennoch sind viele Unternehmen zurückhaltend. „Inklusion darf nicht an vermeintlichen Hürden scheitern – weder an baulichen, noch an mentalen“, so Karger weiter.

Um die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention wirkungsvoll umzusetzen und die Teilhabe am Arbeitsleben zu stärken, setzt sich der DGB unter anderem für barrierefrei gestaltete Arbeitsstätten, eine Stärkung der Mitbestimmungsrechte betrieblicher Interessenvertretungen sowie für einen gesetzlichen Anspruch auf stufenweise Wiedereingliederung nach längerer Erkrankung ein. Letzteres erleichtere nicht nur die Rückkehr betroffener Beschäftigter, sondern helfe auch Unternehmen, dringend benötigte Fachkräfte zu halten.

Aktuelle Zahlen zeigen den Handlungsbedarf:

In Brandenburg liegt der Anteil schwerbehinderter Beschäftigter bei nur 4,1 Prozent – und damit unter der gesetzlichen Quote von fünf Prozent. Während private Arbeitgeber lediglich 3,4 Prozent erreichen, liegt der Anteil im öffentlichen Dienst bei 5,6 Prozent. Besonders alarmierend: Von den 4.858 beschäftigungspflichtigen Unternehmen (mit mehr als 20 Mitarbeitenden) hatten im Jahr 2023 insgesamt 26,1 Prozent keinen einzigen schwerbehinderten Menschen.

Berlin erfüllt die gesetzliche Quote von fünf Prozent gerade so: Hier liegt der Anteil schwerbehinderter Beschäftigter bei 5,0 Prozent. Dies ist insbesondere dem Anteil im öffentlichen Dienst von 7,3 Prozent zu verdanken. Private Arbeitgeber erreichen hingegen nur 3,6 Prozent. Alarmierend ist auch in Berlin, dass von den 8.504 beschäftigungspflichtigen Unternehmen (mit mehr als 20 Mitarbeitenden) im Jahr 2023 insgesamt 35 Prozent keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigten.

Die Zahlen stammen aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (Stand: April 2025, Datenjahr: 2023).

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