Kritisch sieht der DGB jedoch, dass die Versorgungsempfänger in beiden Ländern von der Sonderzahlung ausgeschlossen sind und damit bis Dezember 2022 von den allgemeinen Einkommensentwicklungen abgekoppelt werden. Der DGB hatte den Vorschlag unterbreitet, den Versorgungsempfängern anteilig eine zu versteuernde Einmalzahlung zu gewähren.
Beamte und Richter in Berlin und Brandenburg erhalten im März eine grundsätzlich steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro. Auszubildende bekommen 650 Euro.