Bundesverfassungsgericht verurteilt das Land Berlin

DGB: Beschäftigte erwarten rechtmäßige Bezahlung vom Staat

Datum

Berlin, 19.11.2025 – „Diese Entscheidung war abzusehen und ist folgerichtig“, kommentiert Katja Karger, Vorsitzende des DGB Berlin-Brandenburg, die heutige Entscheidung der Karlsruher Richter zur über Jahre zu geringen Besoldung von Berlins Beamtinnen und Beamten. „Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften haben die Berliner Landesregierungen seit vielen Jahren regelmäßig darauf hingewiesen, dass das Land seinen verbeamteten Beschäftigten zu wenig Besoldung zahlt – vergeblich.“, kritisiert Karger.

In einer wegweisenden Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht heute klargestellt, dass die Besoldung von tausenden Berliner Landesbeamtinnen und -beamten über viele Jahre hinweg verfassungswidrig zu niedrig war. Es verurteilt das Land, bis zum 31.03.2027 mit einem „Reparaturgesetz“ seinen Landesbediensteten für die Jahre 2008 bis 2020 die vorenthaltenen Besoldungsanteile nachzubezahlen. Der DGB hatte in der Vergangenheit Mitglieder von DGB-Gewerkschaften bei ihren rechtlichen Schritten gegen die zu niedrige Besoldung unterstützt und mehrere Musterklagen bei den Verwaltungsgerichten eingereicht. Tausende Beschäftigte legten zudem mit Unterstützung ihrer DGB-Gewerkschaft Widerspruch gegen ihre Besoldung ein.

„Auf das Land Berlin kommen jetzt Nachforderungen in Millionenhöhe zu“, konstatiert Karger. „Der DGB und die Gewerkschaften haben jahrelang auf dieses Zahlungsrisiko hingewiesen und gefordert, dass das Land ausreichend Vorsorge treffen muss. Spätestens nach der Rückfrage des Bundesverfassungsgerichtes an die Landesregierung war klar, dass für das Land Berlin akuter Handlungsbedarf besteht. Leider haben viele Landesregierungen der letzten zwanzig Jahre die Konsequenzen weitgehend negiert und die Verantwortung auf die jeweils nachfolgende Regierung geschoben. Die Beamtinnen und Beamten erwarten nun, dass das Land Berlin ohne weitere Verzögerung ein umfassendes Nachzahlungsgesetz für die vergangenen Jahre auf den Weg bringt und seine Beschäftigten endlich verfassungskonform bezahlt“, fordert die DGB-Vorsitzende und betont: „Betroffen sind im Übrigen mehrheitlich Kolleginnen und Kollegen im mittleren Dienst, die etwa im polizeilichen Streifendienst oder bei der Feuerwehr jeden Tag einen Knochenjob machen.“

 

Hintergrund:

Bereits 2020 hatte der DGB darauf hingewiesen, dass die Berliner Beamtenbesoldung mindestens 10 Jahre lang verfassungswidrig gewesen sei. Damals hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Bezahlung der Berliner Richterinnen und Richter eklatant verfassungswidrig sei. Dieser Verstoß gegen das Abstandsgebot der Richterbesoldung zur sozialen Grundsicherung habe nach den damaligen Ausführungen des Bundesverfassungsgerichtes Auswirkungen auf das gesamte Besoldungsgefüge. Der DGB fordert daher seit 5 Jahren, dass ein Nachzahlungsgesetz für die vergangen Jahre auch die Beamtinnen und Beamten des Landes erfassen müsse. Da sich das Land Berlin hartnäckig weigerte, die Entscheidung umzusetzen, ist es im vergangenen Jahr vom Bundesverfassungsgericht gebeten worden zu erläutern, welche Gründe eine Einbeziehung aller Beamtinnen und Beamten in das 2021 verabschiedete Reparaturgesetz für die Richter-Besoldung entgegenstanden. Aus Sicht des DGB gab es keine.

 

Pressekontakt: Matthias Schlenzka, Abteilungsleiter Öffentlicher Dienst und Beamtenpolitik, DGB Bezirk Berlin-Brandenburg, Tel: 030 – 201240-200, Mobil: 0160 97247032

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