Gesellschaft und Politik funktionieren gut, wenn die Betroffenen mitbestimmen können. Das gilt in einer alternden Gesellschaft nicht nur am morgigen Tag der Senioren: Daher sollte die neue Brandenburger Landesregierung endlich ein Seniorenmitwirkungsgesetz auf den Weg bringen und Berlin seines erneuern.
Katja Karger, Vorsitzende des DGB Berlin-Brandenburg, sagt zum Tag der Senioren am morgigen 1. Oktober: „Es gibt zwei große Baustellen in unserer älter werdenden Gesellschaft: Erstens müssen wir Menschen ab 65 Jahren besser in die politische Entscheidungsfindung einbinden. Schließlich sind viele von ihnen aktiv und wollen sich auch einmischen. Daher sollte sich die kommende Brandenburger Landesregierung gut überlegen, wie die Brandenburger Seniorinnen und Senioren politisch mitbestimmen können und dies in einem Seniorenmitwirkungsgesetz festschreiben. Das hat Brandenburg nämlich noch nicht. Berlin war da mit seinem bereits 2006 verabschiedeten Gesetz vorausschauender.
Die zweite große Baustelle ist die Altersdiskriminierung. Schließlich möchte niemand in einer Gesellschaft alt werden, in der Versicherungen ältere Menschen mit höheren Beiträgen abzocken, Banken ihnen keine Verbraucherkredite gewähren oder Gerichte sie nicht als Schöffen zulassen.“
Dass ältere Menschen gestalten wollen, zeigen sie selbst am besten. Nirgendwo ist das ehrenamtliche Engagement stärker gewachsen als bei Menschen ab 65 Jahren. Laut einer Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist die Engagementquote von Menschen ab 65 Jahren zwischen 1999 und 2019 von 18,0 Prozent auf 31,2 Prozent gestiegen. Ältere Menschen engagieren sich dabei am häufigsten für andere ältere Menschen.
Je größer der Bevölkerungsanteil älterer Menschen ist, desto wichtiger sind gesetzlich verankerte Mitwirkungsgremien, in denen sie die Landesregierung und die Kommunalparlamente in ihren Angelegenheiten beraten. Dabei sollten die Geschlechter, Migrationshintergründe und seniorenpolitisch tätigen Organisationen angemessen beteiligt sein. Die gewählten Vertreter*innen brauchen für ihr Amt dann auch ein Rede- und Antragsrecht in allen Gremien.