Der Kern des Gesetzesentwurfes betrifft die Übertragung des Tarifergebnisses für den Geltungsbereich des TV-L auf den Beamtenbereich im Land Brandenburg. Die Bezüge der Beamtinnen und Beamten, der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger und der Richterinnen und Richter werden demnach ab dem 1. Dezember 2022 linear um 2,8 Prozent erhöht. Die Anwärtergrundbeträge sollen zum gleichen Termin um 50,00 EUR erhöht werden.
Ein weiterer Regelungsbereich des Gesetzes umfasst die Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zur Alimentation von kinderreichen Beamtenfamilien sowie zum Abstandsgebot zur Grundsicherung für das Land Brandenburg. Vorgesehen ist hier die Streichung der ersten Erfahrungsstufe in den Besoldungsordnungen A und R sowie die Anhebung der Familienzuschläge für das erste, zweite und ab dem dritten Kind. Zudem wird ein bedarfsorientierter Familiensonderzuschlages eingeführt, der für die unteren Besoldungsgruppen (bis maximal A 10) gewährt werden soll, wenn das Einkommen des (Ehe-)Partners eine bestimmte Höhe (die an der Höhe einer geringfügigen Beschäftigung angelehnt ist), nicht übersteigt.
Der DGB hat die zeit- und wirkungsgleich Übertragung des Tarifergebnisses begrüßt. Leider wurde jedoch erneut die Chance vertan, für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger eine Kompensation für die späte Tarifanhebung zum 1. Dezember 2022 vorzunehmen. Beanstandet hat der DGB die Maßnahmen zur Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, da diese ebenfalls erst zum Dezember 2022 wirken sollen. Unklar ist, wie mit den Zeiträumen davor, mindestens aber seit dem Bekanntwerden der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung Mitte 2020, umgegangen werden soll. Kritisch sieht der DGB den bedarfsorientierten Familiensonderzuschlag. Betroffene Beamtenfamilien müssen künftig ihr Familieneinkommen gegenüber dem Dienstherrn offenlegen, um die Anspruchsvoraussetzungen nachzuweisen. Damit werden die Bezügestellen faktisch zu einer Art „Sozialamt“.