Stellungnahme zum Landesdemokratiefördergesetz

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Welche Zielsetzung hat das Land Berlin mit dem Gesetz?

Ein zentrales Ziel ist es, Demokratieförderung gesetzlich als dauerhafte Aufgabe des Landes festzuschreiben und nicht mehr nur projektförmig oder programmatisch zu organisieren.

Damit soll erreicht werden:

  • langfristige Planungssicherheit für zivilgesellschaftliche Akteure
  • stabilere Förderstrukturen
  • strategische Steuerung der Demokratieförderpolitik

Des Weiteren soll das Gesetz soll dazu beitragen,

  • demokratische Werte im Alltag zu stärken
  • gesellschaftliche Konflikte demokratisch zu bearbeiten
  • Vertrauen zwischen Staat, Institutionen und Bürger*innen zu fördern

Im Mittelpunkt steht eine aktive demokratische Kultur, die über staatliche Institutionen hinaus von der Zivilgesellschaft getragen wird.

Wie bewertet der DGB das Gesetz?

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf für ein Berliner Landesdemokratiefördergesetz. Positiv bewertet werden insbesondere die gesetzliche Verankerung der Demokratieförderung als staatliche Daueraufgabe, die menschenrechtsorientierte Ausrichtung des Gesetzes, die Benennung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie die Einführung verbindlicher Planungsinstrumente und institutioneller Strukturen wie bezirklicher Koordinierungsstellen und eines Landesbeirats.

Gleichzeitig sieht der DGB Nachbesserungsbedarf, vor allem hinsichtlich der Planungs- und Finanzierungssicherheit. Die im Entwurf vorgesehene Finanzierung steht weiterhin unter Haushaltsvorbehalt und gewährleistet daher keine langfristige strukturelle Absicherung der Demokratieförderung. Der DGB fordert daher stärkere gesetzliche Leitplanken, etwa durch verlässlichere Förderstrukturen und längere Förderlaufzeiten.

Darüber hinaus regt der DGB an, die Arbeitswelt ausdrücklich als Ort demokratischer Praxis im Gesetz zu berücksichtigen, die Bezeichnung und Zielrichtung der mobilen Beratungsstrukturen klarer auf den Umgang mit menschenverachtenden Ideologien auszurichten, sowie Unabhängigkeit und Beteiligungsrechte des Landesbeirats – insbesondere im Evaluationsprozess – zu stärken.

Insgesamt bewertet der DGB den Gesetzentwurf als wichtigen Schritt zur strukturellen Verankerung der Demokratieförderung in Berlin, sieht jedoch in mehreren Punkten Klarstellungs- und Verbesserungsbedarf, um eine dauerhaft wirksame und verlässliche Umsetzung zu gewährleisten.

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