Der DGB und die für Beamte zuständige Senatsverwaltung für Finanzen haben eine neue Beteiligungsvereinbarung unterzeichnet. Die Vorsitzende des DGB, Katja Karger und der Finanzsenator von Berlin, Stefan Evers, erneuerten damit eine frühere Vereinbarung zur Beteiligung des DGB bei Angelegenheiten, die die Beamten des Landes Berlin betreffen. Mit der Vereinbarung wird unter anderem festgelegt, dass sich der DGB und die Leitung der Senatsverwaltung für Finanzen zweimal jährlich zu einem beamtenpolitischen Grundsatzgespräch treffen.
Grundlage für die Vereinbarung ist der § 83 Landesbeamtengesetz Berlin, wonach der DGB bei der Vorbereitung von beamtenrechtlichen Regelungen einzubeziehen ist . Mit dieser Regelung wird die Koalitionsfreiheit aus Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz sichergestellt. Dieses Grundrecht gilt grundsätzlich auch für Beamtinnen und Beamte, allerdings mit der Einschränkung, dass sie nicht streiken dürfen. Als Ausgleich für diese Grundrechtseinschränkung ist der DGB als Spitzenorganisationen der Gewerkschaften bei der Vorbereitung von beamtenrechtlichen Regelungen zu beteiligen.