Eckpunkte zur Reform des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes

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Der Deutsche Gewerkschaftsbund und seine Mitgliedsgewerkschaften haben ein gesteigertes Interesse daran, dass das Vergabegesetz und die darin enthaltene Tariftreueregelung erfolgreich und praxisnah umgesetzt wird. Im Folgenden schlagen wir Verbesserungen vor, die im Rahmen der Reform beachtet werden sollten. 

Die Beschlüsse zur Schaffung von Sondervermögen, Infrastrukturmitteln und die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene machen zudem Überlegungen notwendig, wie Investitionen zügig erfolgen können. Zu beachten ist aus unserer Sicht, dass bei den meisten Ausschreibungen technische Ansprüche an Material und Verarbeitung der mit Abstand umfangreichste Teil ist, während Anforderungen und Nachweispflichten zur Einhaltung von Tarifverträgen relativ unkompliziert sind. 

Die aktuell diskutierte Anhebung von Wertgrenzen zur Freihandvergabe gefährden die Verbindlichkeit der AV Tariftreue und des Vergabe-Mindestlohns erheblich und wären mit dem Geist der Regelung im Koalitionsvertrag nicht vereinbar. Zudem würde die angestrebte Gleichbehandlung von Bietern keinesfalls erreicht werden.

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