DGB fordert Verbesserungen am Berliner Besoldungsreparaturgesetz 2008-2020

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Dachzeile Reparaturgesetz der Berliner Beamtenbesoldung

Ein von der Senatsverwaltung für Finanzen erarbeiteter Entwurf eines Reparaturgesetzes der Berliner Beamtenbesoldung für die Jahre 2008 bis 2020 befindet sich derzeit im Umlauf und wird von vielen Beschäftigten kontrovers diskutiert. 
Den DGB erreichten in den letzten Tagen zu dem Reparaturgesetz viele kritische Anmerkungen von Beamtinnen und Beamten. Hauptkritikpunkt ist die überproportionale Anhebung der Familienzuschläge und die damit verbundene Abwertung der Grundbesoldung.

Offenbar soll mit dem Reparaturgesetz die verfassungsgemäße Alimentation erneut über eine starke Anhebung der Familienzuschläge erreicht werden, statt durch eine äquivalente Erhöhung der Grundbesoldungstabelle. Dies soll u.a. über eine deutliche Erhöhung des sog. Verheiratetenzuschlags für die Vergangenheit erfolgen. Für den DGB steht das in einem krasser Wertungswiderspruch zu der vor einigen Jahren erfolgten Abschaffung dieses Verheiratetenzuschlags. Auch die deutlich geringeren Erhöhungsbeträge beim Familienzuschlag für alleinstehende Beamtinnen und Beamten mit einem oder zwei Kindern gegenüber einem verheirateten Beamten (mit oder ohne ein oder zwei Kindern) werden von vielen Beschäftigten als grob ungerecht empfunden.

Der DGB geht davon aus, dass der Gesetzentwurf nach der Wahl die Grundlage für die parlamentarische Beratung im Abgeordnetenhaus sein wird. Sofern der Gesetzentwurf unverändert bleibt, ist jedoch erneut mit zahlreichen weiteren Widersprüchen und Klagen zu rechnen. Dabei wird die unverhältnismäßige Überbewertung von familienbezogenen Besoldungsbestandteilen gegenüber der Grundbesoldung besonders im Fokus der rechtlichen Auseinandersetzung stehen.

Der DGB befürchtet, dass dieser Entwurf eines Reparaturgesetz nicht zur Befriedung der jahrelangen rechtswidrigen Unteralimentation tausender Beamtinnen und Beamten führen wird, sondern weiterem Unmut erzeugt. Daher fordert der DGB deutliche Nachbesserungen an dem Entwurf und eine Beteiligung der Gewerkschaften, um der massiven Kritik der Beschäftigten an der Gesetzesvorlage Rechnung zu tragen.

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