Bei einem beamtenpolitischen Grundsatzgespräch mit dem Berliner Finanzsenator Evers forderte die Vorsitzende des DGB-Bezirks Berlin-Brandenburg, Katja Karger, dass der Senat an dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Anpassungspfad der Berliner Beamtenbesoldung an das Bundesgrundniveau festhält. „Der vom Senat eingeschlagenen Sparkurses darf nicht wieder zu Lasten der Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes gehen, wie bei der letzten Sparorgie des Landes in den 2000er Jahren“, erklärte Karger. Zuvor war die Angleichung der Landesbesoldung an das Bundesgrundniveau aus dem aktuellen Besoldungsanpassungsgesetz rausgestrichen worden.
Der Senator bestätigte dem DGB, dass an der Anpassung der Besoldung an das Bundesgrundniveau nun doch festgehalten werde. Nach den Sparplänen soll der Anpassungspfad zwar auf einen längeren Zeitraum gestreckt werden. Es sei aber vorgesehen, dass neben der regulären Besoldungs- und Versorgungsanpassung in 2025 und 2026 eine weitere jährliche Erhöhung um jeweils 0,4 Prozent erfolge. Anschließend werde der verbleibende Abstand der Landesbesoldung zum Bundesgrundniveau evaluiert und die weiteren Anpassungsschritte festgelegt. Die DGB-Vorsitzende begrüßte die geplanten Anpassungsschritte als einen richtigen Schritt in die richtige Richtung und bekräftigte zugleich, dass an dem Ziel, die Besoldung auf das Bundesgrundniveau anzuheben, festgehalten werden müsse.
Weitere Gesprächspunkte waren unter anderem die geplante Evaluierung des Landespersonalvertretungsgesetzes und die Neufassung der Ausführungsvorschriften über Rechtsschutzmaßnahmen in Zivil- und Strafsachen für Bedienstete des Landes Berlin (AV-Rechtsschutz). Zu beiden Regelungen hatte der DGB umfangreiche Vorschläge für die Überarbeitung bzw. Neufassung erarbeitet und an die Senatsverwaltung für Finanzen übermittelt. Der Finanzsenator sagte zu beiden Vorhaben zunächst ein zeitnahes Erörterungsgespräch auf der Fachebene zu.
Außerdem greift die Senatsverwaltung für Finanzen nunmehr eine langjährige Forderung des DGB auf und kündigte an, bei der Neufassung des Personalvertretungsgesetz eine Erweiterung der Freistellungsstaffel für Dienststellen ab 300 Dienstkräften umzusetzen. Künftig soll gesetzlich geregelt werden, dass bereits ab 200 Dienstkräften ein Personalratsmitglied freigestellt werden kann. Da auch die Senatsverwaltung für Finanzen bereits jetzt einen erhöhten Grundbedarf für Freistellungen in kleinen Dienststellen sieht, wird in einem Rundschreiben angeregt, dass die künftige Freistellung ab 200 Dienstkräften bereits vor Inkrafttreten des neuen Personalvertretungsgesetzes ab der neuen Amtsperiode der Personalvertretungen angewendet werden soll. Darüber hinaus wird in dem Rundschreiben klargestellt, dass bei einem entsprechenden Bedarf, auch in kleineren Dienststellen weitere Freistellungsregelungen getroffen werden können.
Anlagen zum Download:
2024-11-21 SenFin Infoschreiben zu - 43 PersVG.pdf (PDF, 428 kB)
Eckpunkte fuer die UEberarbeitung der AV-Rechtsschutz BLN 03.pdf (PDF, 68 kB)
2024-02-02 DGB-Vorschlaege zur Modernisierung des LPersVG-Berlin 12.pdf (PDF, 186 kB)