DGB fordert Allzuständigkeit des Personalrats und Stärkung von Arbeits- und Gesundheitsschutz

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Dachzeile Stellungnahme zu Reform PersVG Brandenburg

Der Brandenburger Landtag berät ein neues Personalvertretungsgesetz für Brandenburg. Ziel ist es, die Mitbestimmung für die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst des Landes zu verbessern. Der DGB hat hierfür Vorschläge eingebracht, von denen einige bereits in den Gesetzentwurf eingeflossen sind. In der Anhörung des Landtages zu dem Gesetzentwurf am 29. November 2023 hat der DGB weitere wichtige Anregungen gegeben.

So spricht sich der DGB zum Beispiel für eine Allzuständigkeit des Personalrats aus. Alles was die Beschäftigten betrifft, muss auch mit dem Personalrat erörtert werden können. Durch diese umfassende Zuständigkeit könnte der komplizierte Katalog von Mitwirkungs- und Mitbestimmungstatbeständen ersetzt werden. Mit einer Allzuständigkeit wäre das Brandenburger Personalvertretungsgesetz auch gut gerüstet für kommende, heute noch nicht absehbare Entwicklungen.

Außerdem setzt sich der DGB für eine deutliche Stärkung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ein. Hierfür sollte ein neuer Mitbestimmungstatbestand mit klaren Kompetenzen geschaffen werden. Die derzeitige Regelung im Gesetzentwurf bleibt leider noch deutlich hinter den Vorschlägen des DGB zurück. Die Regelung sollte um folgende Aspekte ergänzt werden:

· Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und sonstigen Gesundheitsschädigungen;

· Maßnahmen zur Gesunderhaltung der Beschäftigten

· Gefährdungsbeurteilungen, Gutachten und Untersuchungen

· Bauliche Instandsetzung und Planung von Arbeitsstätten

· Arbeits- und Gesundheitsschutz zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels

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