Das Brandenburger Vergabegesetz (BbgVergG) verpflichtet die Landesregierung, den Vergabemindestlohn regelmäßig, mindestens aber alle zwei Jahre, zu überprüfen und anzupassen. Diese Anpassung steht seit über zwei Jahren aus: Die letzte Erhöhung auf 13 Euro fand im Mai 2021 statt. Seitdem haben Brandenburger Beschäftigte erhebliche Kaufkraftverluste erlebt.
Um den Vergabemindestlohn an die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse anzupassen, muss dieser zeitnah auf über 15 Euro steigen, wie dies auch im Koalitionsvertrag festgehalten ist. Der DGB Berlin-Brandenburg appelliert daher an die Landesregierung, ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach §7 BbgVergG nachzukommen und die Anhebung des Vergabemindestlohn nicht weiter hinauszuzögern.
Fazit
Die Brandenburger Landesregierung muss jetzt handeln, um ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach §7 BbgVergG nachzukommen, den Vergabemindestlohn an die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse in Brandenburg anzupassen. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Anhebung auf 15 Euro muss noch in diesem Jahr umgesetzt werden. Die Brandenburger Landesregierung hat sich Gute Arbeit und Stärkung der Tarifbindung als Ziel in den Koalitionsvertrag geschrieben. Sie steht nun im Wort, diese Verantwortung auch gegenüber den Auftragnehmern und Dienstleistern umzusetzen. Gerade an dieser Stelle sollte die Brandenburger Landesregierung mit gutem Beispiel voran gehen.