Brandenburger Landesregierung verpflichtet sich in einer Vereinbarung mit den Gewerkschaften zur verfassungskonformen Besoldung

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Dachzeile Brandenburger Beamte werden zukünftig rechtmäßig bezahlt

Mit der heute veröffentlichten Vereinbarung zwischen den Brandenburger DGB-Gewerkschaften und der Landesregierung verpflichtet sich das Land Brandenburg, die vom Bundesverfassungsgericht 2025 aufgestellten Kriterien für eine verfassungsgemäße Besoldung ihrer Beamten vollständig umzusetzen. Die Brandenburger Landesregierung beabsichtigt, damit rückwirkend ab dem 1.1.2026 als eines der ersten Bundesländer konsequent die während mehr als zehn Jahren zu niedrige Beamtenbesoldung zu korrigieren. 

Das Bundesverfassungsgericht hatte im September 2025 mit einer richtungsweisenden Entscheidung dem Land Berlin bescheinigt, dass es die Beamtinnen und Beamten des Landes von 2008 bis 2020 zur niedrig bezahlt und damit rechtswidrig gehandelt hat. Die Entscheidung hat Auswirkungen auf alle Bundesländer. So zeigte sich, dass auch Brandenburg seine Landesbeamtinnen und Beamten verfassungswidrig zu niedrig besoldet hatte. 

„Wir begrüßen den klaren Schritt der Landesregierung, die Beamtinnen und Beamten in Brandenburg endlich rechtmäßig bezahlen zu wollen“, kommentiert Katja Karger, Vorsitzende des DGB Berlin-Brandenburg, die heute unterzeichnete Vereinbarung zwischen den Brandenburger Gewerkschaften und der Landesregierung. „Der Finanzminister gesteht damit als erster Minister seit Jahrzehnten die Versäumnisse der früheren Regierungen ein und bekennt sich ohne Wenn und Aber zu einer verfassungsgemäßen Besoldung“, so Karger weiter. 

 Der DGB und seine Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes fordern seit vielen Jahren, dass die Besoldung in Brandenburg amtsangemessen erfolgen müsse. In zahlreichen Spitzengesprächen mit der Landesregierung wurde auf die Diskrepanz bei der Bezahlung und mögliche Folgen für den Landeshaushalt in der Zukunft aufmerksam gemacht. Doch die früheren Finanzminister und Finanzministerinnen wiesen die gewerkschaftlichen Forderungen zurück – selbst, als nach einer früheren Entscheidung zur Richterbesoldung in Brandenburg klar war, dass massiver Handlungsbedarf besteht.

 „Das Land Brandenburg handelt nach dem Rechtsstaatsgebot und setzt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes um. Das begrüßen wir ausdrücklich“, sagt DGB-Bezirksvorsitzende Karger und unterstreicht: „Das Land muss nun eine Menge Geld in die Hand nehmen, um die Versäumnisse der letzten Jahrzehnte auszugleichen. Die dadurch entstehenden hohen Gehaltssprünge hätte man vermeiden können, wenn, wie seit Jahren gefordert, die Besoldung regelmäßig in kleinen Schritten rechtmäßig ausgestaltet worden wäre.“

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften sehen die gleichzeitige Erhöhung der Wochenarbeitszeit von 40 auf 41 Stunden im Beamtenbereich kritisch. Karger sagte dazu: „Wir haben unsere Position in den Gesprächen mit der Landesregierung deutlich gemacht und die Beteiligung der Gewerkschaften genutzt, um eine Befristung der Arbeitszeiterhöhung bis 2032 und Ausnahmen für Schwerbehinderte sowie besonders belastete Berufsgruppen zu erreichen.“

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