Das Land Berlin zahlt seinen freiwillig gesetzlich versicherten Beamtinnen und Beamten seit dem 1.1.2020 einen Zuschuss zu den Beiträgen für ihre gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Gesetzlich krankenversicherte Beamtinnen und Beamte mussten bislang den vollen Versicherungsbeitrag selbst tragen. Dies stellt für die Betroffenen eine hohe finanzielle Belastung dar. Die Beihilfeleistungen des Dienstherrn konnten sie systembedingt neben einer gesetzlichen Versicherung nur wenig bis gar nicht in Anspruch nehmen, was eine zusätzliche Benachteiligung mit sich brachte.
Die neue Regelung soll voraussichtlich im ersten Quartal 2020 in Kraft treten. Zahlungen können bis zum 31.12.2020 rückwirkend zum 1.1.2020 beantragt werden. Somit können Beamtinnen und Beamte, die freiwillig in der GKV versichert sind und bisher den vollen Beitrag selbst gezahlt haben, alternativ zu den klassischen individuellen Leistungen der Beihilfe im Krankheitsfall einen Zuschuss des Dienstherrn zu ihrer Krankenvollversicherung erhalten: die pauschale Beihilfe. Sie führt für viele Betroffene zu einer erheblichen finanziellen Entlastung. Damit ist eine jahrzehntelange strukturelle Benachteiligung von tausenden gesetzlich krankenversicherten Beamtinnen und Beamten beendet, da der Dienstherr seiner Fürsorgeverantwortung nun auch für diese Beamtinnen und Beamten in angemessener Form nachkommt.