Deutscher Gewerkschaftsbund

24.11.2011

Antidiskriminierungsstelle muss Arbeit deutlich einschränken

Konsequenzen für die Projekte der ADS nach den Mittelkürzungen durch die Regierungsfraktionen

Der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) sollen nach dem Willen der Bundesregierung rund 13 Prozent ihrer Mittel für das Haushaltsjahr 2012 gekürzt werden. Die Proteste gegen die Kürzungen, die auch vom ver.di-Vorsitzenden Frank Bsirske nachdrücklich unterstützt wurden (vgl. Beitrag vom 11.11.2011 „Gegen Mittelkürzungen bei der Antidiskriminierungsstelle“), sind von den Verantwortlichen im Haushaltsausschuss zurückgewiesen worden. Damit werden zahlreiche der geplanten Maßnahmen, die zum Schutz vor Diskriminierungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) von der ADS bereits in Angriff genommen wurden, bis auf weiteres blockiert.

Zu diesem Vorgang hat die ADS am 22.11.2011 wie folgt Stellung genommen:

Foto der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders.

ADS-Leiterin Christine Lüders
Foto: Klaus Timm

„Für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) haben die vom Haushaltsgesetzgeber beschlossenen Mittelkürzungen und die beschlossene Entflexibilisierung wichtiger Haushaltstitel spürbare Konsequenzen. Insbesondere die in diesem Jahr gestartete "Offensive diskriminierungsfreie Gesellschaft", die bundesweit zum Aufbau von Beratungsnetzwerken gegen Diskriminierung beitragen und im Jahr 2012 deutlich ausgebaut werden sollte, sei "akut gefährdet", sagte die Leiterin der ADS, Christine Lüders, am Dienstag in Berlin. Ursprünglich war geplant, insgesamt zehn Beratungsnetzwerke für ihre Arbeit ab Ende 2011 über einen Zeitraum von 24 Monaten mit 1 000 000 Euro zu unterstützen. "Das wird nicht mehr möglich sein", sagte Lüders und kündigte an, sich in den kommenden Wochen um externe Sponsoren zu bemühen.

Beschließt der Deutsche Bundestag in dieser Woche die vorgesehenen Kürzungen, wird die Antidiskriminierungsstelle im kommenden Haushaltsjahr nur noch rund 130 000 Euro statt der ursprünglich vorgesehenen 500 000 Euro für den Aufbau von Beratungsnetzwerken bereitstellen können.

Festhalten will Lüders in jedem Fall an der „Koalition gegen Diskriminierung“, die Bestandteil der Offensive ist. Im laufenden Jahr sind bereits die Länder Berlin, Hamburg und Brandenburg der Koalition beigetreten, weitere haben bereits ihre Bereitschaft zur Mitwirkung signalisiert. Alle Länder, die der Koalition beitreten, wollen dafür Sorge tragen, dass dem Thema Diskriminierung künftig mehr Aufmerksamkeit gewidmet wird.

Deutlich einschränken muss sich die ADS auch bei der Öffentlichkeitsarbeit, die nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ein zentraler Auftrag der Arbeit der Stelle ist. "Mit 150 000 Euro Jahresbudget und fehlenden Flexibilisierungsmöglichkeiten bei unseren Haushaltstiteln sind wir zukünftig nicht mehr in der Lage, bundesweite Aufklärungskampagnen über die Rechte von Diskriminierungsopfern umzusetzen", sagte Lüders. Auch auf Konferenzen, Tagungen und Veranstaltungen zum Antidiskriminierungsschutz müsse die ADS im Jahr 2012 verzichten.

Die Mittelkürzungen hätten darüber hinaus Folgen für den für 2013 vorgesehenen Bericht an den Bundestag, zu dem die ADS in jeder Legislaturperiode nach § 27 Absatz 4 AGG gesetzlich verpflichtet ist. Geplant ist ein Bericht zum Thema "Diskriminierungen im Bildungssektor". "Die dafür notwendigen Forschungsexpertisen können nicht in vollem Umfang in Auftrag gegeben werden. Das Forschungsbudget reicht dafür nicht aus, da bereits für das nächste Jahr Forschungsgelder für Projekte gebunden sind und keine Flexibilisierung mehr möglich ist", sagte Lüders. Möglich seien unter diesen Bedingungen lediglich zwei nicht kostenintensive Expertisen. Damit könne man aber das komplexe Thema nicht seriös bearbeiten. "Ich werde deshalb so schnell wie möglich mit dem Beirat über die Konsequenzen für die zukünftige Arbeit der ADS sprechen"“ kündigte Lüders an.

Das für 2012 fest geplante "Jahr gegen Altersdiskriminierung" kann dagegen umgesetzt werden, da es mit EU-Mitteln kofinanziert wird.

Hintergrund: Am 24. November berät der Bundestag in zweiter und dritter Lesung über den ADS-Haushalt. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hatte in seiner so genannten Bereinigungssitzung vom 10. November 2011 den Kürzungsplänen der Regierungsfraktionen zum Haushalt der ADS und zu einer Entflexibilisierung der Haushaltstitel zugestimmt. Damit verringert sich die Höhe der für 2012 zur Verfügung stehenden ADS-Mittel von zuvor beanschlagten 2,9 Millionen
auf 2,533 Millionen Euro. 

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Weitere Informationen zur ADS unter: http://www.antidiskriminierungsstelle.de.“

Portraitfoto von der stellvertretenden DGB-Vorsitzenden Ingrid Sehrbrock.

Ingrid Sehrbrock - Foto: DGB

Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock erklarte dazu:

Wir haben kein Verständnis für die vom Haushaltsausschuss vorgesehenen Kürzungen im Etat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Deutlich sichtbar vertritt die ADS die Interessen der Betroffenen. Doch ihrem zentralen Auftrag, intensive Öffentlichkeitsarbeit zu leisten, könnte die ADS mit einem noch schmaleren Budget in Zukunft kaum noch gerecht werden – Aufklärungskampagnen, Veranstaltungen und Forschungsexpertisen müssten hinausgeschoben oder gestrichen werden.

Gefährdet ist auch die in diesem Jahr gestartete ‚Offensive diskriminierungsfreie Gesellschaft’, die bundesweit zum Aufbau von Beratungsnetzwerken gegen Diskriminierung beitragen soll. Zur Unterstützung der Beratung Betroffener würden angesichts der drohenden Kürzungen die Mittel fehlen.

Wir appellieren an die Abgeordneten des deutschen Bundestages: Folgen Sie den Empfehlungen des Europarates und stärken Sie die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle statt ihre wichtige politische Aufklärungsarbeit zu beschneiden."

Im Namen der GEW protestierte das GEW-Hauptvorstandsmitglied Anne Jenter mit Schreiben vom 29.11.2011 an den CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Kauder gegen die beschlossenen Kürzungen. Jenter forderte eine Rücknahme der Kürzungen und sprach sich vielmehr für eine Aufstockung der Mittel der ADS-Stelle aus, damit diese ihre Aufgaben im Sinne der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien und des AGG besser wahrnehmen kann.

Download

Der von der schwarz-gelben Mehrheit abgelehnte Antrag von B 90/Die Grünen und SPD, mit dem die Kürzung verhindert werden sollte:


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