Der DGB Berlin-Brandenburg begrüßt die sich abzeichnende Einigung zwischen der Senatsverwaltung und der Initiative Mietenvolksentscheid zur Erarbeitung eines neuen Gesetzentwurfs. „Das ist ein positives Signal für eine soziale Wohnungs- und Mietenpolitik in Berlin“, erklärt die DGB-Bezirksvorsitzende Doro Zinke. „Wenn es bald ein Gesetz zur Sicherung bezahlbaren Wohnraums in Berlin gibt, wäre das ein großer Fortschritt“. Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften würden durch die Einigung gestärkt.
Wichtig ist dem DGB, dass der Gesetzentwurf die Privatisierung der städtischen Wohnungsgesellschaften ausdrücklich ausschließen und ihren Versorgungsauftrag festschreiben soll. Dass der Bestand an Sozialwohnungen mit dem Neubau und dem gezielten Erwerb geförderten Wohnraums gesichert werden soll, sei ebenso richtig wie die Kappung von Mieterhöhungen per Gesetz. Berlin brauche dringend mehr bezahlbaren Wohnraum.
Die ausdrückliche Zusicherung, dass mit dem Erhalt der Wohnungsbaugesellschaften auch die Tarifbindung und Arbeitnehmerrechte wie die Unternehmensmitbestimmung gewahrt bleiben, nimmt der DGB positiv auf.
Mit Blick auf die vorgesehene umfangreiche Neubauförderung erinnert die DGB-Bezirksvorsitzende daran, dass bei allen Baumaßnahmen die Einhaltung guter Arbeitsbedingungen kontrolliert werden müsse. „Im Baugewerbe gilt schon längst ein Mindestlohn von über 10 Euro, aber erfahrungsgemäß muss man in der Branche immer genau nachhalten, dass niemand um seinen Lohn betrogen wird.“
Eine detaillierte Einschätzung könne der DGB erst vornehmen, wenn das berichtete Verhandlungsergebnis schriftlich vorliege, sagt Zinke: „Wir warten jetzt auf das Kleingedruckte.“