Die Vorsitzende des DGB Berlin-Brandenburg, Katja Karger, begrüßt die Übertragung der tarifvertraglich vereinbarten Corona-Sonderzahlung im Öffentlichen Dienst auf die aktiven Beamten in Berlin und Brandenburg. „Damit haben die Landesregierungen in Berlin und Brandenburg ihre Zusage eingehalten, das Tarifergebnis für den Öffentlichen Dienst auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen. Die Besoldung von Beamten und Richtern muss mit dem Anstieg der Bezahlung für die Angestellten Schritt halten“, sagte Katja Karger.
Kritisch sieht der DGB jedoch, dass die Versorgungsempfänger in beiden Ländern von der Sonderzahlung ausgeschlossen sind und damit bis Dezember 2022 von den allgemeinen Einkommensentwicklungen abgekoppelt werden. Der DGB hatte den Vorschlag unterbreitet, den Versorgungsempfängern anteilig eine zu versteuernde Einmalzahlung zu gewähren.
Beamte und Richter in Berlin und Brandenburg erhalten im März eine grundsätzlich steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro. Auszubildende bekommen 650 Euro.
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