Die Vorsitzende des DGB Berlin-Brandenburg, Katja Karger, betont in einem Schreiben an die Landesregierungen:
„Während Unternehmen aufgrund von Krieg und Krise Kasse machen, ist die Mehrheit der Bevölkerung mit ständig steigenden Preisen konfrontiert. Hier muss ein Ausgleich geschaffen werden. Die exorbitanten Extra-Gewinne einiger namhafter Firmen resultieren aus Mitnahmeeffekten einer Ausnahmesituation am Markt und nicht aus unternehmerischer Leistung oder vorausschauenden Investitionen.“
Die Europäische Kommission, so Karger, hatte bereits im März dieses Jahres mit einer Leitlinie zur Besteuerung von übermäßigen Gewinnen Rechtssicherheit geschaffen. In Italien und Großbritannien würden schon überhöhte Gewinne im Energiebereich abgeschöpft. Zudem zeige eine Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags aus dem vergangenen Jahr, dass eine Übergewinnsteuer in Deutschland umsetzbar und rechtlich möglich wäre. Auch seien Übergewinnsteuern historisch längst erprobt: So hätten Länder wie die USA, Großbritannien und Frankreich im vergangenen Jahrhundert in Kriegszeiten entsprechende Steuern mit Steuersätzen von 20 bis 95 Prozent erhoben: Ziel war es, einen ungewöhnlich hohen staatlichen Finanzbedarf zu decken und kriegsbedingte Gewinnsteigerungen zu erfassen.
Mit den zusätzlichen Steuereinnahmen könnten weitere Entlastungsmaßnahmen für Haushalte finanziert werden, die von den gegenwärtigen Preisanstiegen überproportional belastet sind. Auch Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende, die bisher nicht von den Entlastungsmaßnahmen profitieren, könnten aus den Einnahmen der Übergewinnsteuer unterstützt werden.
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