Werden Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt, dann werden Mieter*innen häufig verdrängt. Deshalb wurden mit dem Baulandmobilisierungsgesetz die Bundesländer ermächtigt, die Umwandlung in angespannten Wohnungsmärkten zu erschweren. Berlin hat davon Gebrauch gemacht – und die Umwandlung in Häusern mit mehr als 5 Mietwohnungen untersagt. Seither finden kaum noch Umwandlungen statt.
„Mieter*innen werden in Berlin mit den neuen Regeln erfolgreich geschützt. Daran muss sich Brandenburg ein Beispiel nehmen. Auch in Brandenburg gibt es viele Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten und stark steigenden Mieten. Aber das Land hat bislang keine Umwandlungsverordnung erlassen. Damit lässt Brandenburg seine von Verdrängung bedrohten Mieter*innen im Stich. Die Zeit drängt, denn die Grundlage für die Verordnung gilt nur bis Ende 2025.“
Im ersten Halbjahr 2021 wurden in Berlin noch 9.700 Wohnungen in den Milieuschutzgebieten nach §172 BauGB umgewandelt, ein Jahr später nur noch 620 Wohnungen. Nach Inkrafttreten des Baulandmobilisierungsgesetzes ist das Umwandlungsgeschehen stadtweit zurückgegangen. Gemäß § 250 BauGB wurden im ersten Halbjahr 2022 sollten nur noch 237 Wohnungen berlinweit umgewandelt werden. Quelle: https://www.berlin.de/sen/sbw/presse/pressemeldungen/2022/pressemitteilung.1272501.php
Für Potsdam hat der DGB die Zahlen bei der Stadtverwaltung erfragt. Dort werden nur die gestellten Anträge gezählt, die sich sowohl auf einzelne Wohnungen als auch auf Objekte mit mehr als 100 Wohnungen beziehen können. Hier wurden im Jahr 2020 81 Anträge und im Jahr 2021 77 Anträge gestellt. Vereinzelt beziehen sich Anträge nicht auf Wohnungen, sondern auf Gewerbeeinheiten oder Garagen/Stellplätze.
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