Beleidigungen, Schikanen, ungerechtfertigte Benachteiligung bei Stellenbesetzungen: Diskriminierung am Arbeitsplatz hat viele Gesichter und führt zu großen psychischen Belastungen, warnt der Deutsche Gewerkschaftsbund anlässlich des Christopher Street Day. „Die Zahl derer, die wegen ihrer sexuellen Identität am Arbeitsplatz diskriminiert werden, ist immer noch sehr hoch“, kritisiert Christian Hoßbach, Vorsitzender des DGB Berlin-Brandenburg. „Das müssen Beschäftigte nicht hinnehmen.“ Beratungsstellen, Gewerkschaften und Betriebsräte könnten helfen.
Die DGB-Jugend Berlin-Brandenburg legt zum CSD 2018 eine Handreichung gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz vor. So ist es hilfreich, Mobbing zu protokollieren, um bei juristischen Auseinandersetzungen Beweise vorlegen zu können. Betroffene sollten sich eine Vertrauensperson im Kollegium suchen. Beschäftigte, die Mitglied einer Gewerkschaft sind, können deren Rechtsbeistand in Anspruch nehmen.
Nicht nur sexuelle Identität ist Anlass für Diskriminierungen, auch auf Grund ihres Geschlechts, chronischer Erkrankungen und anderer persönlicher Merkmale sehen sich Beschäftigte mit Ausgrenzung und Benachteiligung konfrontiert. „Wir brauchen ein echtes Verbandsklagerecht, damit Betroffene durch Gewerkschaften und Antidiskriminierungsverbände unterstützt werden können“, fordert Hoßbach. „Das fehlt im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz leider – eine große Schutzlücke. Berlin und Brandenburg könnten die Verbandsklage aber in umfassenden Antidiskriminierungsgesetzen verankern, um Benachteiligungen zumindest auf Landesebene noch wirksamer zu bekämpfen.“ Die Hürde, individuell einen Rechtsstreit zu führen und durchzustehen, sei für Betroffene meistens zu hoch.
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