Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 53/2020 - 28.07.2020
DGB-Bezirk Berlin-Brandenburg zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über die R-Besoldung im Land Berlin vom 28. Juli 2020

DGB fordert: Berliner Besoldung muss vollständig auf den Prüfstand

 „Wir begrüßen die klarstellende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Besoldung der Richterinnen und Richter von Berlin“, kommentierte die stellvertretende Vorsitzende des DGB, Sonja Staack, die heute veröffentliche Entscheidung der Karlsruher Richter. „Die Entscheidung hat eine grundlegende Bedeutung für das gesamte Besoldungsgefüge in Berlin. Sie deutet darauf hin, dass die Bezahlung aller Berliner Beamtinnen und Beamten über viele Jahre hinweg verfassungswidrig war.“, so Staack weiter.

Das Bundesverfassungsgericht habe in seiner Entscheidung deutlich gemacht, dass bei der Berliner Richterbesoldung mehrere vom Gericht aufgestellte Kriterien nicht erfüllt waren. Der DGB bewertet es als besonders gravierend, dass der Mindestabstand der unteren Besoldungsgruppen nicht ausreichend gewesen sei zum Niveau der Grundsicherung. Dieser Verstoß gegen das Mindestabstandsgebot habe nach den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichtes Auswirkungen auf das gesamte Besoldungsgefüge, da schon der Ausgangspunkt für die weitere Besoldungsstaffelung fehlerhaft sei.

„Wir erwarten vom Land Berlin, dass die gesamte Berlin Beamtenbesoldung auf den Prüfstand gestellt wird“, forderte die stellvertretende DGB-Vorsitzende in einem ersten Statement. „Der vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Verfassungsverstoß ist so eklatant, dass jetzt rasch das Besoldungsniveau deutlich angehoben werden muss. Ob die bisherigen Pläne des Senats, die Besoldung bis Anfang 2021 anzuheben, ausreichen, muss nun ebenfalls im Lichte der neuen Gerichtsentscheidung bewertet werden. Der DGB erneuert seine Gesprächsbereitschaft über eine grundlegende Reform der Besoldung.“, sagt Staack.

Der DGB hatte in der Vergangenheit Mitglieder von DGB-Gewerkschaften bei ihren rechtlichen Schritten gegen die zu niedrige Besoldung unterstützt und mehrere Musterklagen bei den Verwaltungsgerichten eingereicht. Außerdem legten in den letzten Jahren mehrere Tausende Beschäftigte mit Unterstützung ihrer DGB-Gewerkschaft Widerspruch gegen ihre Besoldung ein. Das Bundesverfassungsgericht hat nun in seiner Entscheidung auch klargestellt, dass diese zeitnahe Einlegung eines Widerspruchs im Haushaltsjahr den formal-rechtlichen Anforderungen genüge.

 

Beschluss des BVerVG: vom 28. Juli 2020, AZ: 2 BvL 4/18


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