Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 60/2019 - 05.11.2019
Urteil Bundesverfassungsgericht: Existenzminimum

Gute Arbeit in Berlin und Brandenburg vermitteln - keine Eingriffe in Existenzminimum

„Wer erwerbslos ist, muss dabei unterstützt werden, wieder einen guten, tarifgebundenen Arbeitsplatz zu finden“, sagt der DGB-Bezirksvorsitzende Christian Hoßbach anlässlich des heutigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu Sanktionsregelungen im Hartz-IV-System. „Dass nach dem bestehenden Sanktionsrecht jede Arbeit zumutbar ist, auch prekäre Arbeitsverhältnisse, ist falsch und muss geändert werden. Nicht einmal die Hälfte der Beschäftigten in der Region arbeitet in einem tarifgebundenen Betrieb, in Berlin sind es 46 Prozent, in Brandenburg 49 Prozent. Arbeitssuchende dürfen durch drohende Sanktionen nicht in schlechte Arbeitsverhältnisse gedrängt werden – und tariflose Unternehmen damit auch noch bei der Personalgewinnung unterstützt werden.“ 

In Berlin waren im vergangenen Jahr 133.825 Menschen von Sanktionen betroffen, 112.155 wegen Meldeversäumnissen beim Jobcenter. Für Brandenburg waren es 33.797 Menschen, darunter 25.566 wegen Meldeversäumnissen. 13.902 Menschen in Berlin und 4.466 in Brandenburg wurden Leistungen gekürzt, weil sie sich einer Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme verweigerten, die das Jobcenter vermittelte. 

Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sagt Hoßbach: „Das Urteil bringt Fortschritte, gerade für Berlin, wo viele Menschen Hartz IV beziehen. Leistungsberechtigte sind künftig zumindest vor extremen Notlagen wie dem drohenden Verlust der Wohnung geschützt. Die Politik sollte es als Auftrag verstehen, das Existenzminimum vollständig zu gewährleisten und die Sanktionsregelung insgesamt hinterfragen. Auch das ist ein wichtiger Baustein einer Politik für bessere Einkommen in Berlin und Brandenburg, die wir einfordern.“ 


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