„Das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst der Länder soll in Brandenburg ohne Abstriche auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden. Das ist eine gute Nachricht für die Kolleginnen und Kollegen und eine wichtige Voraussetzung für einen handlungsfähigen öffentlichen Dienst“ erklärte die stellvertretende Vorsitzende des DGB Berlin-Brandenburg Sonja Staack heute im Anschluss an ein Gespräch im Finanzministerium. „Die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten ist das richtige Signal“, so Staack weiter, „außerdem setzt das Land Brandenburg den Anpassungspfad an andere Bundesländer fort.“
Die Landesregierung will noch im April einen Gesetzentwurf vorlegen, der folgendes vorsieht: Die Besoldung wird jeweils zum 1.1.2019 und 1.1.2020 analog zum Tarifergebnis um 3,2 Prozent erhöht. Zusätzlich wird die Besoldung zu beiden Terminen um weitere 0,5 Prozent angehoben, um den weiter bestehenden Abstand zur Besoldung anderer Bundesländer zu verringern. Wie auch im Tarifbereich soll in einem dritten Anpassungsschritt in 2021 eine Erhöhung der Besoldung um 1,4 Prozent erfolgen. Für Beamtenanwärterinnen und -anwärter wird die Vergütung jeweils zum 1.1.2019 sowie zum 1.1.2020 um einen Festbetrag von 50 Euro pro Monat sowie zusätzlich um 0,5 Prozent erhöht.
Der DGB erwartet, dass auch die Anwärterinnen und Anwärter in Brandenburg künftig 30 (statt bisher 29) Urlaubstage haben. Diese Änderung muss durch das Innenministerium auf den Weg gebracht werden. „Das Tarifergebnis sieht für die Auszubildenden die Erhöhung des Urlaubsanspruches von 29 auf 30 Tage vor, eine 1:1-Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten muss daher auch diesen Aspekt berücksichtigen.“
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