Bei der Ausschreibung von Schulcatering halten sich das Land Berlin und einige Bezirke nicht an das Gebot der Tariftreue, kritisiert der DGB Berlin-Brandenburg. Für einige Schulen wurde die Mittagessen-Versorgung ausgeschrieben, doch bei der Entscheidung für den jeweiligen Caterer die gesetzlich vorgeschriebene Tariftreueklausel nicht eingehalten. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke im Berliner Abgeordnetenhaus (PDF, s. u.) hervor.
„Wer sich zu Berlin als Hauptstadt der Guten Arbeit bekennt, muss sicherstellen: Öffentliche Gelder fließen nur an Firmen, deren Beschäftigte nach Tarifvertrag bezahlt werden“, sagt die Vorsitzende des DGB Berlin-Brandenburg, Katja Karger. Dass das möglich ist, zeigt die Ausschreibung für das Schulcatering der Grundschule in der Goltzstraße in Spandau – die einzige, der ein Tarifvertrag zugrunde liegt. „Der Bezirk Spandau zeigt, dass Tariftreue sehr wohl Grundlage einer Ausschreibung sein kann und muss.“
Der DGB fordert die Bezirke und das Land auf, sich bei Ausschreibungen an die Berliner Gesetze und somit an die Tariftreueklausel zu halten. „Unsere ehrenamtlichen Kreisverbände in den Berliner Bezirken werden die bezirklichen Verantwortlichen nach dem Stand der Ausschreibungen befragen und dafür sorgen, dass für das Schulcatering die geltenden Tarifverträge eingehalten werden“, sagt der Berliner DGB-Regionsgeschäftsführer Daniel Wucherpfennig.
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