Anlässlich des europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai forderte die DGB-Vorsitzende von Berlin-Brandenburg, Katja Karger, am Donnerstag in Berlin dazu auf, mehr Menschen mit Behinderungen auszubilden und zu beschäftigen:
„Für Menschen mit Behinderungen ist der Arbeitsmarkt immer noch exklusiv statt inklusiv. Die Corona-Pandemie hat hierbei einen negativen Impuls gesetzt. Wenn Menschen mit Behinderungen einmal ihren Arbeitsplatz verloren haben, ist es für sie deutlich schwieriger, einen neuen zu finden. Sie sind häufiger und länger arbeitslos, und das, obwohl sie im Durchschnitt gut qualifiziert sind.
Die Unternehmen müssen ihre gesetzliche Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen ernst nehmen. Bei der Ausbildung oder Beschäftigung dieser Zielgruppe können die Arbeitgeber auf vielfältige Unterstützungsangebote zurückgreifen: Lohnkostenzuschüsse, Finanzierung der Ausstattung des Arbeitsplatzes oder Begleitung durch Fachpersonal im Betrieb. Trotzdem sind viele Unternehmen noch zu zögerlich. Hier braucht es stärkere Anreize. Insbesondere diejenigen, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, sollten stärker in die Tasche greifen müssen, wenn sie die Barrieren in ihren Köpfen nicht abbauen.“
Der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung sieht die Einführung einer vierten Staffel in der Ausgleichsabgabe vor, für Unternehmen mit einer Beschäftigungsquote von 0 Prozent. Der DGB fordert, die gesetzlich vorgesehene Abgabe für ausbleibende Beschäftigung schwerbehinderter Menschen sollte zügig und insgesamt angehoben werden (pro fehlenden Arbeitsplatz/Monat):
In Berlin machen schwerbehinderte Menschen genau 5 Prozent aller Beschäftigten aus (private Arbeitgeber: 3,5%, öffentliche Arbeitgeber: 7,8%). Nur dank öffentlicher Arbeitgeber liegt das Bundesland genau im Schnitt der gesetzlich vorgeschriebenen Quote von fünf Prozent schwerbehinderter Beschäftigter*.
Von den 7.647 Unternehmen in Berlin, die diese Quote erfüllen müssen (mit mehr als 20 Mitarbeitern), hatte sogar fast jedes dritte Unternehmen (2.636) keinen einzigen schwerbehinderten Beschäftigten.
In Brandenburg machen schwerbehinderte Menschen nur 4,1 Prozent aller Beschäftigten aus (private Arbeitgeber auch hier: 3,5%, öffentliche Arbeitgeber: 5,8%). Damit liegt das Bundesland deutlich unter der gesetzlich vorgeschriebenen Quote von fünf Prozent schwerbehinderter Beschäftigter*.
Von den 4.814 Unternehmen in Brandenburg, die diese Quote erfüllen müssen (mit mehr als 20 Mitarbeitern), hatte rund jedes vierte Unternehmen (1.221) keinen einzigen schwerbehinderten Beschäftigten.
*Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (März 2022): Daten für das Jahr 2020.
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