„Jeder kennt das Berliner Abgeordnetenhaus oder den Brandenburger Landtag und weiß, was Landtagswahlen sind. Bei den Sozialwahlen können Wahlberechtigte bestimmen, wer ihre Interessen in den Versichertenparlamenten der Rentenversicherungen, Krankenkassen und Berufsgenossenschaften vertreten soll. Wer in den Sozialversicherungen mitbestimmen will, nimmt an den Sozialwahlen teil“, sagte die Vorsitzende des DGB Berlin-Brandenburg, Katja Karger.
Alle sechs Jahre werden die Selbstverwaltungsgremien und damit die wichtigsten Entscheidungsgremien der Sozialversicherungsträger gewählt. Sie entscheiden beispielsweise bei den Krankenkassen und der Rentenversicherung darüber, welche Präventions- oder Reha-Maßnahmen gefördert und übernommen werden.
„Wenn zurzeit die roten Umschläge in den Briefkästen landen, sollten die Wahlberechtigten wissen, dass es ihre Chance ist, über die Ausgestaltung der Sozialversicherung in Deutschland aktiv mitzubestimmen. Um die Interessen der Beschäftigten einzubringen, treten wir DGB-Gewerkschaften mit eigenen Wahllisten bei der Rentenversicherung und den Krankenkassen an“, so Katja Karger.
Auch sei die Hürde, seine Stimme abzugeben, bei den Sozialwahlen besonders niedrig. „Es gibt keinen feststehenden Wahltag mit Wahlurne. Egal wo, wann und wie es den Wahlberechtigten passt, können sie abstimmen. Sie müssen nur ihr Kreuz machen und ihren vorbereiteten Brief fristgerecht abschicken. Bei einzelnen Kasse kann ganz bequem auch online gewählt werden“, sagte Karger.
Hintergrund:
Wer bei Sozialversicherungsträgern einzahlt, darf abstimmen: Wahlberechtigt sind bei der Sozialwahl grundsätzlich alle Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung und Krankenkassen ab 16 Jahren sowie alle Rentnerinnen und Rentner. Ausgenommen sind mitversicherte Familienmitglieder.
Mehr Informationen zu den Sozialwahlen 2023 gibt’s beim DGB: www.dgb.de/sozialwahl
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