Die Präsentation des Länderübergreifenden Gesundheitsberichts Berlin-Brandenburg am 22.01.2020 hat der DGB-Vorsitzende für Berlin und Brandenburg, Christian Hoßbach, zum Anlass genommen, um auf die vordringlichen Schutzaufgaben der Landesregierungen hinzuweisen.
„Die Arbeitsschutzverwaltungen müssen personell so ausgestattet sein, dass sie die Beratung der Betriebe aber auch die behördlichen Aufsichtspflichten spürbar wahrnehmen können“, so Hoßbach. „Es reicht nicht, immer wieder auf den hohen Krankenstand, zum Beispiel wegen psychischer Erkrankungen hinzuweisen. Die Landesarbeitsschutzbehörden müssen die Einhaltung der notwendigen Maßnahmen in den Betrieben auch real durchsetzen, wenn die Arbeitgeber ihre gesetzlichen Pflichten nicht oder nicht angemessen erfüllen. Hierfür ist nach Jahren der Sparpolitik nun ein Stellenaufbau für Sicherheitsingenieure, für Arbeitsmediziner und für Betriebspsychologen in den Arbeitsschutzämtern notwendig.“
Christian Hoßbach wies insbesondere auf den großen Arbeitsschutz-Nachholbedarf in kleinen und mittleren Unternehmen sowie in Start-Ups hin. „Wir gehen mit zunehmender Digitalisierung in neue Formen der Arbeit, gerade dafür brauchen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wirksame Durchsetzung ihrer Rechte. Dazu gehören funktionierende Behörden und ein Schutzmanagement in den Betrieben, das die Beschäftigten umfassend mit einbindet. In Zeiten des Fachkräftemangels wird gute und gesunde Arbeit immer mehr zum bestimmenden Attraktivitätsmerkmal für Arbeitgeber.“
Hoßbach dazu: „Die Arbeitgeber sichern sich einen Wettbewerbsvorteil, wenn sie im Arbeits- und Gesundheitsschutz die Mitbestimmung des Betriebsrats aktiv nutzen.“
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