Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 69/2019 - 03.12.2019
Berlin geht beim Grundsatz „öffentliches Geld für gute Arbeit“ voran

DGB begrüßt neues Vergabegesetz

 „Öffentliche Aufträge werden endlich an gute Bezahlung, an Bezahlung nach Tarifvertrag, geknüpft“, sagt der DGB-Bezirksvorsitzende Christian Hoßbach zum Senatsbeschluss über das neue Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.

„Damit geht Berlin voran und nutzt die vorhandenen europarechtliche Spielräume, um Tarifbindung und gute Arbeit zu stärken.“ Mit einem Auftragsvolumen von rund 5 Milliarden Euro habe das Land Berlin eine große Verantwortung und Einflussmöglichkeiten als Nachfrager.

Positiv bewertet der DGB auch den Beschluss zur Anhebung des Vergabemindestlohns auf 12,50 Euro. „Das ist ein großer Schritt auf dem Weg zu Löhnen von denen man leben kann“, sagt Hoßbach. „Damit die Regeln des Vergabegesetzes wirken, müssen sie auch ernsthaft kontrolliert werden, darauf haben wir immer hingewiesen.“, sagt Hoßbach. „Wir begrüßen, dass es hierbei Fortschritte geben soll.“

Im besonderen Teil für Vergaben im ÖPNV-Bereich versäume der Senat allerdings eine Gelegenheit, Sicherheit für die Beschäftigten zu schaffen durch verbindlich einzuhaltende Regelungen zum Beschäftigungsübergang, so der DGB. „Gerade mit Blick auf die anstehende S-Bahnvergabe sollte hier im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden“, fordert Hoßbach. „Für Fälle eines Betreiberwechsels im ÖPNV und SPNV fordern wir eine Klare- Muss-Bestimmung im Vergabegesetz. Diese muss für alle Beschäftigten gelten, die bisher in dem vergebenen Verkehrsdienst eingesetzt waren, und unabhängig von den Tariftreuebestimmungen sicherstellen, dass alle Beschäftigten mindestens zu den bisherigen Bedingungen weiterbeschäftigt werden.“


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