Deutscher Gewerkschaftsbund

14.11.2023
Die DGB-Gewerkschaften fordern: Das muss auf die Agenda!

5-Punkte-Plan für die Tarifwende

  • 1 Kein Steuergeld für Tarifdumping!

    Tariftreue muss oberstes Gebot bei der Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand sein. Nicht der Billigste darf diese Aufträge bekommen, sondern Unternehmen, die sich an Tarifverträge halten. Auch die staatliche Wirtschaftsförderung wird künftig nur an tarifgebundene Unternehmen vergeben.

  • 2 Land und Kommunen gehen als gute Arbeitgeber voran!

    Die öffentliche Hand hält sich in den Behörden und öffentlichen Einrichtungen an die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes. In den landeseigenen und kommunalen Betrieben sorgen die öffentlichen Arbeitgeber für eine Tarifbindung mindestens auf dem Niveau des öffentlichen Dienstes. Outgesourcte Bereiche holt sie in ihre Verantwortung zurück.

  • 3 Arbeitgeber in die Pflicht nehmen!

    Regierungsmitglieder thematisieren Tarifbindung und betriebliche Mitbestimmung bei jedem Betriebsbesuch und binden immer die zuständige Gewerkschaft ein. Die künftige Brandenburger Landesregierung setzt sich dafür ein, die Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden ohne Tarifbindung abzuschaffen und nutzt umfassend die Möglichkeit, Tarifverträge allgemeinverbindlich zu erklären.

  • 4 Sozialpartnerschaft in die Lehrpläne!

    Sozialpartnerschaft ist die tragende Säule unseres Wirtschafts- und Gesellschaftssystems. Das muss sich auch in den Lehrplänen der Schulen und Hochschulen widerspiegeln. Wissen über Gewerkschaften, Tarifverträge und betriebliche Mitbestimmung muss einen höheren Stellenwert bekommen und fest in den Rahmenlehrplänen aller Jahrgangsstufen und Schulformen verankert werden. Gewerkschaften fordern zudem ein Zugangsrecht zu Schulen und Hochschulen.

  • 5 Ausreichende Zuwendung von Fördermitteln!

    Für Zuwendungsempfänger, Projekte und Einrichtungen, die Leistungen im Auftrag des Landes übernehmen, müssen die Tarifbindung auf Niveau des öffentlichen Dienstes sowie Tarifsteigerungen ausfinanziert und angewendet werden. Das gilt auch für den Mehraufwand, der durch betriebliche Mitbestimmung entsteht, etwa durch die Wahl und Arbeit von Betriebsräten.


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