Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) vertritt die Beschäftigten aller Gruppen im Öffentlichen Dienst, Beamtinnen und Beamte wie auch Tarifbeschäftigte (Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter).
Ob Polizistin oder Lehrer, Steuerbeamtin oder Feuerwehrmann, Justizwachtmeisterin oder Verwaltungsbeamter, Försterin oder Markscheider – mit der Gewerkschaft der Polizei (GdP), der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), der Industriegewerkschaft Bauen Agrar Umwelt (IG BAU), der IG Bergbau Chemie Energie (IG BCE) und der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) haben Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter in Berlin und Brandenburg starke Interessenvertretungen, vereinigt unter dem Dach DGB.
Die Beschäftigungs- und Entgeltbedingungen für die Tarifbeschäftigten werden von den zuständigen Mitgliedsgewerkschaften tarifvertraglich geregelt. Für Beamtinnen und Beamte gibt es diese Verhandlungsrechte und -möglichkeiten nicht. Sie haben zwar das Recht auf Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, aber ein aktives Verhandlungsrecht über Bezahlungs- und Beschäftigungsbedingungen oder auch das Streikrecht wird ihnen nach wie vor verweigert.
Die Besoldungs- und Beschäftigungsbedingungen für Beamtinnen und Beamten werden vielmehr vom Gesetzgeber festgelegt. Der Gesetzgeber räumt dem DGB als gewerkschaftlicher Spitzenorganisation der Beamtinnen und Beamten ein Beteiligungsrecht ein (§ 83 LBG Berlin; §130 LBG Brandenburg).
Seit der Föderalismusreform können die Bundesländer das Dienstrecht für ihre Beamtinnen und Beamten weitgehend selbständig regeln. Daher ist der DGB Berlin-Brandenburg in alle beamtenrechtlichen Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren eingebunden – von der Besoldung über Versorgung, Laufbahnrecht, Beihilfe, Statusrecht bis hin zum Disziplinarrecht.