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Nach schwierigen Tarifverhandlungen verständigten sich die Tarifvertragsparteien im Dezember 2021 auf ein Ergebnis, das eine Entgelterhöhung um 2,8 Prozent zum 1. Dezember 2022 vorsah, sowie eine steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro. Der DGB hatte sich dafür stark gemacht, dass das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf den Beamtenbereich übertragen wird.
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Land Brandenburg
Das Ministerium für Finanzen hat dem DGB den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2022 im Land Brandenburg zugeschickt und um Stellungnahme gebeten. Der Kern des Gesetzesentwurfes betrifft die Übertragung des Tarifergebnisses für den Geltungsbereich des TV-L auf den Beamtenbereich im Land Brandenburg. Die Bezüge der Beamtinnen und Beamten, der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger und der Richterinnen und Richter werden demnach ab dem 1. Dezember 2022 linear um 2,8 Prozent erhöht. Die Anwärtergrundbeträge sollen zum gleichen Termin um 50,00 EUR erhöht werden.
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DGB
Die Vorsitzende des DGB Berlin-Brandenburg, Katja Karger, begrüßt die Übertragung der tarifvertraglich vereinbarten Corona-Sonderzahlung im Öffentlichen Dienst auf die aktiven Beamten in Berlin und Brandenburg.
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DGB/Simone M. Neumann
Die Vorsitzende des DGB Berlin-Brandenburg, Katja Karger, begrüßt die Übertragung des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst auf die aktiven Beamten in Brandenburg. „Damit hat die Landesregierung ihr Wort gehalten, das sie im Koalitionsvertrag gegeben hatte. ..."
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wikimedia.org
Tausende Beamtinnen und Beamte fordern mit einer Postkarten- und E-Mail-Aktion von den Parlamentariern des Berliner Abgeordnetenhauses für die vergangenen Jahre eine verfassungsgemäße Besoldung. Dies unterstrichen sie am Mittwoch bei einer demonstrativen Übergabe der Willensbekundungen an die Vizepräsidentin des Abgeordnetenhauses, Manuela Schmidt.
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