14.11.2011
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In der Debatte um die Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) Brandenburg hat der DGB die im Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie entwickelten positiven Veränderungsvorschläge begrüßt. An einzelnen Punkten wie z.B. der Erweiterung der Ausschreibungspflicht, der Beteiligung bei Beurteilungen und dem effektiven Rechtsschutz fordert der DGB weitergehende Änderungen.
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