Deutscher Gewerkschaftsbund

25.03.2022
Gewalt gegen Beschäftigte im ÖD und privatisierten Sektor

DGB zum Verfassungstreue-Check

Regelanfrage beim Verfassungsschutz kritisch zu sehen

Der DGB-Bezirk Berlin-Brandenburg hat in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes der Beamtenschaft in Brandenburg in Frage gestellt, ob das Gesetz verhältnismäßig und der dabei erzeugte Verwaltungsaufwand noch angemessen ist. Aus Sicht des DGB resultiert der Gesetzentwurf aus der in der nahen Vergangenheit in der medialen Öffentlichkeit und auch in Teilen der Politik geführten Diskussion zu angeblich strukturellen rechtsextremistischen und rassistischen Tendenzen und Problemen im öffentlichen Dienst. Es sei jedoch grundsätzlich davon auszugehen, dass es sich dabei, in absoluten Zahlen und gemessen an der Gesamtheit der Beschäftigten, um wenige Einzelfälle handelt. Der Gesetzentwurf suggeriere jedoch, dass der öffentliche Dienst erhebliche Probleme mit rechtsextremistischen und verfassungsfeindlichen Tendenzen habe. Dies diskreditiere jedoch den ganz überwiegenden Teil der Beamtinnen und Beamten, die sich verfassungs- und rechtstreu verhalten.

Der DGB vertritt ausdrücklich die Auffassung, dass demokratiefeindliche, rassistische und antisemitische Positionen im öffentlichen Dienst keinen Platz haben dürfen. Der DGB bekräftigt erneut seine Position, dass Personen, die nicht auf der Grundlage des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland tätig sind, die sich nicht der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet fühlen und die extremistische Auffassungen vertreten, nicht geeignet sind, im öffentlichen Dienst beschäftigt zu werden. Bei der Umsetzung dieser Zielsetzung bedarf es jedoch eines besonderen Augenmaßes. Dies gilt besonders vor dem Hintergrund der historischen Erfahrungen in den ostdeutschen Bundesländern und der sogenannten „Berufsverbote-Praxis“ in der Bundesrepublik.

Besonders kritisch sieht der DGB, die mit einer Regelanfrage beim Verfassungsschutz verbundenen massiven Eingriffe in die informelle Selbstbestimmung der Beamtinnen und Beamten und in datenschutzrechtliche Regelungen. Problematisch ist dies vor allem vor dem Hintergrund, dass nicht klar ist, wie der Verfassungsschutz seine Erkenntnisse gewinnt. Der Verfassungsschutz muss nicht offenbaren, woher seine Daten stamme. Daher ist die Erkenntnisgewinnung des Verfassungsschutzes für die Betroffenen nicht nachvollziehbar und in besonderer Weise geeignet, ihre Persönlichkeitsrecht zu verletzten. Unklar ist zudem das Verwaltungsverfahren bei den Einstellungsbehörden, die Kriterien der Bewertung von Aussagen des Verfassungsschutzes sowie die Einbeziehung der Personalvertretungen.

Mit Blick auf den irreführenden Titel des „Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes der Beamtenschaft in Brandenburg vor Verfassungsgegnern“ wäre aus Sicht des DGB eine Gesetzesinitiative wünschenswert und angemessen gewesen, die einen echten Schutz der Beamtinnen und Beamten vor Übergriffen und Angriffen von Verfassungsfeinden, insbesondere von Querdenkern, Corona-Leugnern und Reichsbürgern zum Ziel hat. Der DGB wünscht sich eine Initiative des Landes Brandenburg, die der Gewalt gegen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes entgegenwirkt.

DGB-Faktenbuch

mensch.dgb.de


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