19.06.2014
-
Der Europäische Gerichtshof hat eine deutsche Überleitungsregelung zur Einstufung von Beamten grundsätzlich gebilligt. Auch wenn diese in Berlin angewendete Überleitungsregelung auf früherer Altersdiskriminierung beruhe, sei sie nicht rechtswidrig, so das Gericht. Das Verwaltungsgericht Berlin müsse dennoch prüfen, ob Ansprüche aus der Vergangenheit geltend gemacht werden können, so die Richter in Luxemburg. DGB-Chefin Doro Zinke wertete den Gang nach Luxemburg als Beleg dafür, dass bei den Beamtinnen und Beamten der Geduldsfaden reiße und sie die Pfennigfuchserei des Berliner Senats bei der Bezahlung leid seien.
Zur Pressemeldung