Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt ist ein Menschenrecht. Im Jahr 2020 wurden weltweit ca. 50.000 Frauen von ihren nächsten Verwandten, Partnern oder Ex-Partnern ermordet. Im Zusammenhang mit den coronabedingten Lockdowns schnellte die Zahl der Femizide steil in die Höhe. UNO-Generalsekretär Antonio Guterres sprach anlässlich einer UNO-Weltfrauenkonferenz im Oktober 2020 von einer „Schattenpandemie (…) geschlechtsbasierter Gewalt“.
In Europa sinkt zwar die allgemeine Mordrate seit Jahren, gleichzeitig steigt aber die Zahl der Femizide. Das 2011 in Istanbul getroffene Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ist eine völkerrechtlich bindende Konvention, die alle Vertragsstaaten zur Bekämpfung geschlechtsbasierter Gewalt abgeschlossen haben.
Die Konvention bietet Frauen die Möglichkeit, sich juristisch gegen häusliche und sexualisierte Gewalt zu wehren. Artikel 25 der Istanbul-Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, also auch Deutschland, die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen zu treffen, um Opfern von Vergewaltigung und sexuellen Übergriffen medizinische und rechtsmedizinische Untersuchungen, Traumahilfe und Beratung anbieten zu können sowie die anzeigeunabhängige Spurensicherung flächendeckend zu gewährleisten.
Als Referentinnen konnten wir gewinnen:
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Anmeldung und Rückfragen: Meldet euch bitte bis zum 29.11.2021 unter anmeldung.bbr@dgb.de. Ihr erhaltet dann einen Link zur der Veranstaltung bei Microsoft Teams.
Im Namen des DGB-Bezirksfrauenausschusses Berlin-Brandenburg
Susanne Feldkötter, Vorsitzende
Dr. Bianca Kühl, Bezirksfrauensekretärin